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Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Eckert & Ziegler im Glückstaumel

Nach dem verlorenen Gerichtsverfahren muss die Stadt Braunschweig für den Fall, dass das Urteil rechtskräftig wird, neu über den Bauantrag für die neue Halle zum Messen, Konditionieren und Lagern von Eckert & Ziegler entscheiden und kann sich nicht mehr auf die 2. Verlängerung der Veränderungssperre berufen. Würde die Stadt dem Bauantrag zustimmen, könnte die Halle gebaut werden, die aus Sicht der BISS den Anfang des Ausbaus zur nationalen Atomdrehscheibe bzw. zur „Packstation“ für Schacht Konrad bedeuten könnte. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Eckert & Ziegler im Glückstaumel weiterlesen

„Für die einen die Profite, für die anderen die Schiete“: BISS protestiert in Berlin

Mitglieder der BISS Braunschweig und der BISS Leese fahren anlässlich der Aktionärsversammlung von Eckert & Ziegler nach Berlin, um dort zu protestieren und auf unsere Situation aufmerksam zu machen – unter dem Motto:

Der SuperGAU(L) ist auch dabei.

Ihr könnt uns unterstützen – fahrt mit:

Mittwoch, 3.6. von 9:30 – 11:00 Uhr
Zufahrt Campus Berlin-Buch
Ecke Robert-Rössle-Straße / Ernst-Ludwig-Heim-Straße, Berlin

Mitfahrmöglichkeit ab Braunschweig wird geboten (kostenlos).
Start in BS gegen 6:30 Uhr, zurück in BS am Nachmittag.
Interessierte schreiben bitte eine kurze Mail an info@biss-braunschweig.de .

Hintergrund:

Anlässlich der Aktionärsversammlung von Eckert & Ziegler am 3.6. wenden wir uns gegen das Vorgehen der Firma und ihrer Aktionäre und Aktionärinnen. Der Standort in Braunschweig ist denkbar ungeeignet für die Bearbeitung von Atommüll, wie z.B. Zersägen, Schreddern, Verbrennen oder Trocknen.

In Braunschweig erzielt die Firma Gewinne zu Lasten der Anwohner und Anwohnerinnen, die radioaktiven Belastungen und Risiken ausgesetzt werden.

Die Proteste richten sich zugleich gegen das Nationale Entsorgungsprogramm. Im einem Bericht des Bundesumweltministeriums wird der Firmenstandort von Eckert & Ziegler in Braunschweig als eine tragende Säule für die Konditionierung von deutschem Atommüll ausgewiesen. Hier ist ein Auszug:

Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH Braunschweig

Trocknungsanlage
Trocknung von Fässern bis zur definierten Restfeuchte

Kompaktierungsanlage
Kompaktierung von 200-l-Fässern und von Knautschtrommeln,
Pressdruck >= 30 MPa, Kapazität: 5.000 – 10.000 Pressvorgänge/a

Deko-Zelle
Dekontaminierung von Anlagenteilen (z. B. Sandstrahlen),
Zerkleinern von Anlagenteilen (z. B. flexen, sägen), Max. Gewicht 1 Mg/Stück

Zementierungsanlage
Verfestigung von Abwässern mit Fixierungsmitteln, Verfestigung
von Ionenaustauscherharzen mit Fixierungsmitteln

Schredderanlage
Zerkleinerung, fest/flüssig Trennung, Homogenisierung, Probenahme

Quelle: https://www.bundestag.de/blob/339898/c102c11dce90a25e3146b2a4a9f63d7b/kmat_14-data.pdf
Seite 291

Dem Umweltministerium ist offensichtlich nicht bewusst, dass die Firma neben Wohnhäusern, Kindergärten und Schulen liegt.

Also…
Auf nach Berlin!

Die BISS wird eigene Einwendungen gegen das NaPro einbringen

Wir unterstützen die AG Schacht Konrad und die Stadt Salzgitter bei deren Einwendungen gegen das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro), das unter anderem die Verdoppelung des Einlagerungsvolumens radioaktiver Stoffe in Schacht Konrad vorsieht. Zusätzlich wird die BISS auch eigene Einwendungen gegen das NaPro einbringen.

Denn das NaPro beschreibt auch, dass die vorhandene Atommüll-Konditionierungsanlage bei der Firma Eckert & Ziegler in Braunschweig ihr Verarbeitungsvolumen enorm erhöhen soll. Die Bundesregierung will mit dieser Planung sicher stellen, dass der Atommüll durch die fünf bundesweit verfügbaren Konditionierungsanlagen tatsächlich bearbeitet werden kann.

Die BISS betont, dass der Standort Braunschweig-Thune nicht für die Verarbeitung von radioaktiven Stoffen im industriellen Maßstab geeignet ist,
mitten in einem Wohngebiet, direkt neben Schulen und Kindergärten.

 

BiBS und BISS: Sicherheit schaffen, alte Baupläne aufheben

Die alten Bebauungspläne TH18 und WE18 setzten vor 40 Jahren in Braunschweig-Thune ein Industriegebiet fest, das  ungefähr fünfmal so groß geplant war wie der jetzige Bestand. Die BISS macht daher gemeinsam mit der BIBS  den Vorschlag, diese beiden Bebauungspläne endgültig aufzuheben.

Das heißt, es soll mit der Aufhebung sichergestellt werden, dass die alten Bebauungsflächen und Nutzungsmöglichkeiten nicht wieder verfügbar werden falls der neue Bebauungsplan TH 22 vor Gericht scheitert.

Die Bestätigung der jetzigen Ackerlandnutzung könnte zusätzlich durch eine entsprechende Festsetzung der Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft erfolgen, statt der geplanten reinen Aufhebung des alten Planungsrechts.

Die Stadtverwaltung glaubt, dass die Aufhebung der alten Bebauungspläne bedeuten würde, dass entgegen dem neuen Bebauungsplan TH22 Betriebe zur Verarbeitung radioaktiver Materialien zukünftig nicht ausgeschlossen werden könnten bzw. sich daraus ein Konflikt mit den Zielen des neuen Bebauungsplanes ergäbe.

a) Die BISS stimmt dem nicht zu und hat bereits mehrfach argumentiert, dass das vom Verwaltungsgericht beschriebene positive Ziel, welches als Leitbild den Gesundheitsschutz und die Gefahrenvorsorge anerkennt, bislang immer noch nicht von der Stadt Braunschweig benannt wurde. Diesem Leitbild würde auch die Aufhebung der alten Bebauungspläne dienen, da hierdurch die enormen Erweiterungspotentiale endgültig aufgegeben würden.

b) Die BISS verweist darauf, dass kein positives Planungsziel darin gesehen werden kann, wenn die aktuellen und zukünftigen Gefährdungen der Bevölkerung, der Schüler und Kinder nicht ausgeschlossen, sondern stattdessen unter dem Argument des Bestandsschutzes die betroffenen Firmen mit umfangreichen Erweiterungsmöglichkeiten in baulicher und betriebszeitlicher Art im TH 22 ausgestattet werden (siehe Ritterhude).

c) Die BISS fordert die Stadt auf, ein deutliches Zeichen im Stadtbezirk zu geben. Das große Gewerbe- und Industriegebiet Waller See, das in den nächsten Jahren noch enorm wachsen wird, ist für Neuansiedlungen von Betrieben geeignet – mit direkter Anbindung an die A2 und mit großem Abstand zu den Wohngebieten.
Aber eine Konditionierungsanlage ist auch hier nicht zulässig, denn das Baugesetzbuch lässt diese nur im Aussenbereich zu.