Archiv der Kategorie: Keine Atomindustrie im Wohngebiet!

Kein einseitiges Moratorium: BISS fordert Klärungsmöglichkeit

Der Terminus „Moratorium“ bezeichnet eine Art „Stillhalteabkommen“, bei dem eine fällige Leistung vorläufig unterlassen wird. Sinn dieser „Schonzeit“ ist es, Lösungen herbeizuführen.

Ein Moratorium soll also Klärungen schaffen, ohne dass die „fälligen Leistungen“ häppchenweise doch schon zugestanden werden.

„Still halten“ bedeutet deshalb ebenso wenig, dass eine der beiden Parteien absolut überhaupt nichts tut (also eben auch keine Genehmigungslage oder Nutzung klärt), während zugleich der anderen Seite Zugeständnisse gemacht werden (drei beantragte Baugenehmigungen nach Strahlenschutzverordnung). Aber das ist genau das, was Eckert & Ziegler offenbar darunter versteht – und gerade einfordert.

Eine Klärung der Genehmigungslage und der Nutzung ist im Sinne eines Moratoriums ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Klarheit im Gesamtzusammenhang, weil dabei vorliegende Fakten zutage kommen können, die weitere Entscheidungen massiv beeinflussen können:

  • Liegt keine Genehmigung für die Konditionierung von Atommüll Dritter vor, kann die Atommülldrehscheibe verhindert werden.

Eine solche Klärung ist keine „fällige Leistung“, die aufzuschieben wäre.

Die Aussage der Braunschweiger Zeitung, die BISS „begrüße ein Moratorium“, ist daher in dieser absoluten Formulierung eine Fehlinterpretation unseres offenen Briefes.

Die BISS begrüßt ein echtes Moratorium im Sinne beiderseitigen Stillhaltens ohne Entscheidungen, aber mit definierten Zielen, die geklärt werden sollen.

Wir warnen vor einer Hinhaltetaktik Eckert & Zieglers. Die Stadt Braunschweig darf diesen „Global Player“ nicht noch einmal unterschätzen.

BISS e.V.

 

Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe

Zusammenfassung:

Das Gericht bestätigt in der Urteilsbegründung, es „kann angemessen sein, vorhandene Nutzungen auf den Bestand zu reduzieren. Dies setzt jedoch voraus, dass gewichtige Belange auf der anderen Seite dies zwingend erforderlich machen.(S. 21, Abs. 2).

Folgerichtig bemängelt das Gericht, dass sich die Stadt alleine auf das „Restrisikogutachten“ des Öko-Instituts stützt und Feststellungen fehlen, die konkret das Gewicht dieses Belangs belegen. Vielmehr ergäben sich aus dem Risikogutachten „keine Einzelheiten oder belastbare Fakten, die das Risiko eines Schadenseintritts sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Schadensausmaßes beschreiben“. Es hätte „jedenfalls eine Berechnung zu erwartender Werte auf
der Grundlage der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen durchgeführt werden können, aus der sich Maximalwerte einer Strahlenbelastung außerhalb des Betriebsgeländes ergeben könnten
“ (S. 22). „Soweit das Gutachten auf die Ergebnisse des „Stresstests“ der Entsorgungskommission Bezug nimmt, fehlt es ebenfalls an belastbaren konkreten Feststellungen.“ „Weder Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens durch Flugzeugabsturz noch Absehbarkeit eines daraus folgenden
Schadensumfangs werden angesprochen
“. “Ohne die empfohlenen weiteren Schritte der Prüfung […] lässt sich auch für die von der Antragsgegnerin vorzunehmende Gewichtung des Risikos aus dem Stresstest ein Anhaltspunkt für eine konkrete Gefährdung nicht erkennen.“ (S. 23).

Hier wird überdeutlich: Die Stadt darf sogar jede Erweiterung über den Bestand hinaus verbieten, sofern sie begründen kann, dass bereits der derzeitige Zustand im Katastrophenfall eigentlich nicht vertretbare Risiken birgt. Hierfür bedarf es konkreter Belege durch einen Stresstest!  Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe weiterlesen

Offener Brief: BISS fordert öffentliche Entscheidung und ehrliches Moratorium

OFFENER BRIEF

2017-03-08

An den Oberbürgermeister Ulrich Markurth und den Rat der Stadt Braunschweig

Nicht-Öffentliches Gespräch mit Eckert & Ziegler im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig, Forderung der BISS zu einem ehrlichen Moratorium

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,

die kommende Sitzung des Planungs- und Umweltausschussesam 15.3.2017 plant das für Braunschweig zentrale Thema zur Nuklearfirma Eckert & Ziegler in einer Nicht-Öffentlichen Sitzung zu behandeln.

Die BISS ist der Meinung, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Problematik eine große Transparenz/Öffentlichkeit notwendig ist.

Der Vorstand der BISS betont:„Zu der Erlaubnis-Diskussion einer Atommüll-Drehscheibe undeiner Legalisierung eines Atommüllzwischenlagers im Braunschweiger Stadtgebiet darfeskeine Gespräche hinterverschlossenen Türen geben.“

Genau dies ist jedoch derzeit geplant, da die direkten Gespräche mit Eckert & Ziegler ineinemNicht-Öffentlichen Teil der Sitzung stattfinden sollen. Die BISS fordert daher auf, diegesamte Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und somit auch die Gespräche mitEckert & Ziegler öffentlich stattfinden zu lassen.

Die BISS unterstützt die Forderung nach einem Moratorium, wenn es hilft neue Erkenntnisse berücksichtigen zu können – wie wiederholt gefordert, den Stresstest.

Diese Erkenntnisse für den Standort Braunschweig-Thune aus dem seit 2013 geforderten Stresstest des Beratungsgremiums der Bundesregierung (ESK) müssen geschaffen werden und die Grundlage für eine Umsiedlung oder andere Handlungsoptionen bilden.

Erst dieses Ergebnis erlaubt eine vernünftige Entscheidung über die Erlaubnis zum Bau einerAtommüll-Verarbeitungshalle neben Wohnen, Schulen und KiTas.

Mit freundlichen Grüßen

BISS e.V.
Dr. Thomas Huk, 1. Vorsitzender
Peter Meyer, 
2. Vorsitzender