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250 BI-Mitglieder mit Kindern beim NDR-Interview am Gieselweg

Es war wirklich fantastisch.

Etwa 250 BI-Mitglieder mit Kindern haben dem NDR einzeln und
als Gruppe ein Interview gegeben und ein tolles Bild präsentiert (Bilder gibt’s hier).

Weil das NDR Interview sehr umfänglich werden soll, wird der Bericht im
Wochenmagazin des NDR voraussichtlich am 16. Januar gesendet.

Näheres folgt auf den BI-Treffen, auf der Hompage oder per Email.

Wichtig! Ich bin von der Polizei und dem Ordnungsamt wirklich sehr freundlich darauf hingewiesen worden, dass wir solche öffentlichen Treffen in Zukunft anmelden müssen.

Dies werde ich in Zukunft bei solchen Aufrufen berücksichtigen.

 

GAA verzögert offenbar Offenlegung des EZN-Inventars

Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA-BS) hat hat auf Nachfrage der BISS bei Eckert & Ziegler die Offenlegung des radioaktiven Inventars beantragt und die Antwort erhalten, dass eine Auflistung dieser Materialien Betriebsgeheimnis sei. Daraufhin bat man GAA-seitig bei EZN um eine konkrete Begründung für das Verschweigen, denn nicht alles falle automatisch unter den Begriff „Betriebsgeheimnis“.

Erstaunlich: Als Eckert & Ziegler eine Antwort lieferte, die dem GAA nicht ausreichte, bat man erneut um eine stichhaltige Begründung. Und noch erstaunlicher: Als auch diese offenbar unzureichend war, fragte man zum dritten Mal, weshalb es sich denn nun um ein Betriebsgeheimnis handele! Ganz ehrlich – das klingt nicht vertrauenerweckend. Sich zweimal zu erkundigen, scheint noch nachvollziehbar – aber dreimal?

Der Vorgang gewinnt nämlich nicht zuletzt dadurch an Brisanz, dass die BISS für eine möglichst akkurate Gefahrenabschätzung durch Experten, die für das Hearing unerlässlich ist, diese Informationen benötigt. Die Frage drängt sich auf, ob hier auf Zeit gespielt wird, weil möglicherweise Stoffe und / oder Stoffmengen genannt würden, bei denen klar ist, dass sie nennenswerte Gefahren bergen. Falls nicht, ist schleierhaft, wieso das GAA nicht nach bislang zwei (!) unzureichenden Begründungen endlich auf einer Herausgabe beharrt, sondern Eckert & Ziegler eine Frist gesetzt hat, die in ein paar Tagen abläuft. Mal sehen, ob wir dann etwas erfahren.

Die IHK ergreift Partei für Eckert & Ziegler

Moin moin zu später Abendstunde (nach dem BISS-Treffen),

die Industrie- und Handelskammer (IHK) ergreift Partei für Eckert und Ziegler und behauptet auch gleich, dass die komplette
Braunschweiger Firmenlandschaft von einer Entscheidung gegen eine Erweiterung von Eckert&Ziegler negativ betroffen sei (2012_1_03_EckertIHK).

Augenscheinlich weiß die IHK gar nicht, worum es geht.

Es geht nicht um eine Vernichtung bestehender Betriebe, sondern um die nicht gewünschte Erweiterung auf das neue Geschäftsfeld „Atommüll-Verarbeitung“ mit
„Durchführung von Messung, Konditionierung und sicherer Verpackung schwach radioaktiver Abfälle“ aus dem Atomkraftwerk-Rückbau.

So ist es im Bauantrag und auch in der Aktieninformation der Firma Eckert&Ziegler eindeutig dargestellt.

Dieses Geschäftsfeld hat mit den bestehenden medizintechnischen Firmen an der Harxbütteler Straße nichts zu tun.

Daher kann eine Einschränkung dieses Geschäftsfeldes auch keinerlei Auswirkung auf die
bestehenden Betriebe an der Harxbütteler Straße haben oder sie in ihrer Existenz bedrohen.

Es besteht vielmehr die Gefahr, dass bestehende Braunschweiger Betriebe durch die Ansiedlung eines Atommüll verarbeitenden Betriebes ein extrem negatives Image bekommen. Unabhängig von den bestehenden Strahlen-Risiken durch die vorhandenen Firmen oder durch die zu erwartende Atommüll-Verarbeitung und Lagerung in Schacht-Konrad-Containern bis zur Einlagerung in ein „Endlager“ (2014, sagt Herr Eckert).

Peter Meyer

Enormes Potential auf dem Markt der Atomabfallkonditionierung

In der Ratssitzung am Dienstag machte Peter Rosenbaum (BIBS) einen weiteren interessanten Sachverhalt deutlich: In einer firmen-eigenen Präsentation (Seite 34) wirbt Eckert & Ziegler mit „enormem Potential u.a. auf dem Markt für Abfallkonditionierung“ und bezieht sich dazu auf Angaben des BfS, wonach 58% des zu konditionierenden Abfalls mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (so wie er für Schacht Konrad vorgesehen ist) aus Kernkraftwerken stammen wird. Hierin sieht EZN also tatsächlich das große Geschäft – nicht in den 0,5% aus medizinischen Bereichen, die man uns Braunschweigern gerne weismachen möchte.

Herr Eckert und die Naturgesetze

Abstandsgesetz.
Quelle: Wikipedia, Urheber: Borb.

In einem BZ-Artikel vom 12. Dezember wird Herr Dr. Eckert wie folgt zitiert:

In Luft halbiert sich etwa Gammastrahlung alle drei Meter. Wenn wir den Zaun […] 50 Meter verlegen, reduzieren sich die Werte sofort auf ein Fünfundsechzigtausendstel.

Er behauptet also, die Strahlungsintensität hängt vom Abstand r mit dem Faktor \frac{1}{2^{\frac{r}{3 m}}} ab. Leider liegt er da nicht ganz richtig.

Dafür dass die Strahlungsintensität mit zunehmender Entfernung abnimmt, fallen mir zwei physikalische Gesetzmäßigkeiten ein: Absorption und das sog. Abstandsgesetz. Lediglich die Absorption führt zu einer Halbierung je Länge. Diese Länge, die sog. Halbwertsdicke, beträgt für Gammastrahlen in Luft (bei typischen Annahmen von Energieniveau, Temperatur und Dichte) allerdings nicht 3 Meter sondern rund 100 Meter.

Die Abnahme aufgrund des Abstandsgesetzes ist hingegen durch einen Faktor \frac{1}{r^2} bestimmt, also nicht 2^{xr} sondern r^2 im Nenner obiger Formel. Ein kleiner aber entscheidender Unterschied. Nur ein Versehen?

Für genauere Berechnungen sind mindestens exakte Kenntnisse über Arten und Orte der Strahlungsquellen erforderlich. Aber auch hier spielt Eckert & Ziegler bekanntlich mit verdeckten Karten. Außerdem sollten sich Fachleute mit dem Thema befassen. Ich erreiche mit diesen Überlegungen die Grenzen meiner derzeitigen Fähigkeiten. Herr Eckert offensichtlich ebenfalls.