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Anfrage wegen unklarer Messwert-Darstellung des NMU

Seit Anfang 2016 ist der Strahlenwert am Tor der Atomfirmen, gemessen durch ein Gerät des Niedersächsischen Umweltministeriums, online verfügbar. Die Werte werden 1x täglich aktualisiert, und zwar jeweils nach einer Prüfung auf Plausibilität.

Weil uns aufgefallen ist, dass bei „Peaks“, also Ausreißern der Messwerte nach oben, schon mehrfach die grafische Darstellung, also die „gezeichnete Linie“, nicht mit dem dazu angezeigten Zahlenwert übereinstimmte, haben wir dazu nach Umweltinformationsgesetz (NUIG) folgende Anfrage gestellt:

[Z]um wiederholten Male ist es nicht möglich, bei einem Peak der ODL-Werte [ODL = Ortsdosisleistung, Anm. BISS] für Thune, der offensichtlich den obersten Wert der Skala (0,5 µSv/h) sprengt, den genauen Wert anzuzeigen. Egal, wie stark man die Anzeige vergrößert, der Wert wird als 0,09 µSv/h angegeben, während grafisch ersichtlich ist, dass mindestens 0,5 µSv/h vorlagen.

Daher unsere Fragen:

  1. Wie hoch ist laut Ihrer Datenbank der tatsächlich gemessene Wert?
  2. Wurde hier ein „unplausibler“ Wert nach einer Prüfung „herunternotiert“?
  3. Falls 2. zutrifft: Mit welcher Begründung geschah dieses „Herunternotieren“?
  4. Falls 2. nicht zutrifft: Wird geprüft, weshalb es desöfteren zu solcherart der Öffentlichkeit eben nicht wirklich zugänglichen Daten kommt?
  5. Wie wird zukünftig ausgeschlossen, dass es zu solchen fehlenden Angaben bzw. geradezu Fehlangaben kommt?

Im Anhang der Screenshot:

Die Antwort, die vermutlich in 4-6 Wochen kommt, veröffentlichen wir auf unserer Homepage.

Anmerkung:

Wir stehen grundsätzlich auf dem Standpunkt: Mehr Messpunkte sind begrüßenswert, senken aber nicht die tatsächliche Strahlung! Atomfirmen gehören nicht ins Wohngebiet.

Es wird ernst: Sondersitzung Planungs- und Umweltausschuss und Bezirksrat / BISS-Mahnwache entfällt

Die Zukunft Braunschweigs entscheidet sich – seid dabei:

Am kommenden Montag, 13.02.2017, finden Sondersitzungen statt, in denen höchst sensible Weichenstellungen für die Stadt Braunschweig und das Umland gestellt werden.

Um 15:00 Uhr tagt der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Braunschweig. Die Sondersitzung ist öffentlich (trotz eines nichtöffentlichen zweiten Teils).

Themen:

  • Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre
  • Normenkontrollverfahren (OVG-Urteil, das Braunschweig auf das alte Baurecht zurückwarf): Nichtzulassungsbeschwerde

Um 19 Uhr findet zum selben Thema die Sondersitzung des Stadtbezirksrates Wenden-Thune-Harxbüttel statt. Achtung: Ort ist diesmal das Gemeinschaftshaus Thune, Thunstraße 8. Auch diese Sitzung ist öffentlich.

Am Tag darauf steht der Verwaltungsausschuss auf dem Plan, der in der Vergangenheit mehrfach Dinge abschließend beschlossen hatte, ohne sie in den Rat der Stadt zu verweisen. Man darf gespannt sein, ob auch in dieser entscheidenden Situation hinter verschlossenen Türen die Würfel fallen oder ob Bürgerinnen und Bürger zumindest anwesend sein dürfen.

Grund für die Eile ist offenbar die unlängst versandte schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Jetzt entscheidet sich Braunschweigs Zukunft. Seid dabei!

Damit das jedem möglich ist, entfällt an diesem Tag die BISS-Mahnwache an der Harxbütteler Straße.

Wird die Stadt Revision des OVG-Urteils einfordern? Wird sie ihren Anwalt wechseln, der die Angelegenheit offenbar völlig unterschätzt hat? Oder wird es ein aktionistisches Scheingefecht (man hat sich ja bemüht, aber…)?

Pressemitteilung: Grüne zum Thema Eckert & Ziegler: „Neuen Vorstoß machen!“

Stellungnahme zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Bebauungsplan TH 22 „Gieselweg / Harxbütteler Straße“ (siehe Anlage 1)

„Die Rechtsanwälte der Stadt müssen die Urteilsbegründung zur Aufhebung des Bebauungsplans in Thune jetzt analysieren und uns einen Vorschlag machen, wie wir das gemeinsame Ziel, die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren radioaktiver Strahlung besser zu schützen, erreichen können. Wir sehen anhand der Urteilsbegründung durchaus Chancen für einen neuen Bebauungsplan, der die bemängelten Passagen rechtssicher korrigiert“, erklärt die Grüne Ratsfrau Beate Gries (siehe Anlage 2).

Die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts klinge in einzelnen Auszügen für die Grünen allerdings erschreckend. So begründeten die Richter die Aufhebung des Bebauungsplans u. a. mit den Worten: „Die Antragsgegnerin (Stadt Braunschweig) misst dem Schutz der Anwohner ein das Interesse der Antragstellerinnen (Eckert & Ziegler) weit überragendes Gewicht zu…“ (siehe Urteilsbegründung Seite 21 / 22).

„Ein Rat, dessen Mitglieder durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz explizit verpflichtet sind, ihre Tätigkeit „nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleitet“ auszuüben, kann doch gar nicht anders entscheiden!“, sagt Beate Gries. „Die Gesundheit von Menschen muss für uns absoluten Vorrang haben!“ Wenn ein Gericht umgekehrt die wirtschaftlichen Interessen eines Industriebetriebes höher gewichte als den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, werde dieser Grundsatz auf den Kopf gestellt.

In dem aufgehobenen Bebauungsplan seien die Interessen der Firma Eckert & Ziegler sehr wohl sorgfältig erfasst, bewertet und abgewogen worden. „Angesichts der einhelligen Einschätzung, dass der Standort für diesen Betrieb wegen der Nähe zu Wohngebieten sowie der Lage unter der Einflugschneise des Flughafens ungeeignet und im Unglücksfall gefährlich ist, kommt eine Ausweitung allerdings nicht in Betracht. Dies sicherzustellen bleibt das Ziel unserer Politik und wir werden auf allen Ebenen beharrlich weiter daran arbeiten“, so Beate Gries.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Schulze
(Fraktionsgeschäftsführerin)

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
Rathaus, Zi. A 1.60/61
38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: barbara.schulze@braunschweig.de
Internet: http://www.gruene-braunschweig-ratsfraktion.de

Quittung der Halbherzigkeit

Kommentar zum Urteil des OVG Lüneburg gegen die Stadt Braunschweig

Am 15.12.2016 urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nuklearfirmen-Gelände („Buchler-Gelände“) in Braunschweigs Norden ungültig sei. Eckert & Ziegler erreicht sein Ziel der großflächigen Erweiterung des Umgangs mit radioaktiven Substanzen neben Schulen, Wohnhäusern und Kindergärten. Davor hatte der neue Bebauungsplan die BürgerInnen Braunschweigs schützen sollen. Damit beginnt ein neues Kapitel in einer endlosen Geschichte, die offensichtlich nur eines offenbart: visionslose, lediglich reagierende Stadtplanung bei gleichzeitiger Dreistigkeit der beteiligten Unternehmen.

Das Gericht bemängelte in der öffentlichen Verhandlung unter anderem Punkte des Bebauungsplanes, die bereits die BISS als unzureichend kritisiert hatte. Unsere Argumente hatte die Stadt damals beiseite gewischt, wie sie es auch in anderen Aspekten zum selben Thema immer wieder unter Hinweis auf das Erfordernis der Rechtssicherheit tat. Dass diese Rechtssicherheit offenkundig trotzdem nicht gegeben ist, wurde heute bewiesen – davor gewarnt haben BISS-Mitglieder schon seit Jahren, gehört wurden sie nicht.

Ergebnis stand offenbar im Vorfeld fest Quittung der Halbherzigkeit weiterlesen

Bebauungsplan kippt – Revision ausgeschlossen

Am gestrigen Donnerstag, dem 15.12.2016, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Bebauungsplan für das umstrittene Nukleargelände in Braunschweigs Norden gekippt. Da der alte Bebauungsplan zuvor nicht zurückgenommen worden war, wird dieser wieder gültig.

Damit wäre wieder alles denkbar, wogegen sich der Widerstand ursprünglich gerichtet hatte. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig kündigte an, Rechtsmittel prüfen zu wollen. Das Gericht hat eine Revision ausgeschlossen.