BISS im Einklang mit Asse und Konrad

Solidarität – das scheint für viele ökonomiebestimmte Menschen, oder vielmehr: für Firmen und Konzerne, in denen der Einzelne nicht mehr gezwungen ist, persönlich Verantwortung zu übernehmen, ein leerer Begriff zu sein. Nicht so für die BISS. Und, wie wir erfahren durften, auch nicht für die Menschen, die sich für die Regionen Asse und Konrad einsetzen.

Anlässlich der medial verbreiteten Versuche, das Anliegen der BISS gegen die anderen Bürgerinitiativen auszuspielen (Näheres ab dem letzten Punkt der Aufzählung im Artikel „Auf ein Neues (Jahr)!“), darf hier verkündet werden, dass wir nicht willens sind, uns gegeneinander aufhetzen zu lassen. Denn: Wir haben letztlich dieselben Interessen!

  • Wir halten die Rückholung des Asse-Mülls für die einzig gangbare Alternative. Eine „Verfüllung“ (Flutung!) birgt ganz offensichtlich unabschätzbare Gefahren für die gesamte Region. Wir befürchten für diesen Fall eine Verseuchung des Grundwassers.
  • Die BISS will dementsprechend NICHT verhindern, dass die Asse-Lauge aufbereitet wird bzw. die Fässer zurückgeholt und entsprechend konditioniert werden. Wir wollen das nur nicht im Wohngebiet.
  • Angesichts der Tatsache, dass unter anderem die AG Schacht Konrad und der Koordinationskreis Asse II die BISS bereits in der Vergangenheit unterstützt haben, dürfte wohl niemand dem Irrglauben verfallen, wir ließen uns als „Bremser“ instrumentalisieren. Im Gegenteil: Hier reichen sich Initiativen die Hand, die gemeinsam sicher noch mehr erreichen können als bislang schon in Einzelarbeit.

Halten wir zusammen! Gemeinsam sind wir (noch) stärker.

GAA verzögert offenbar Offenlegung des EZN-Inventars

Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA-BS) hat hat auf Nachfrage der BISS bei Eckert & Ziegler die Offenlegung des radioaktiven Inventars beantragt und die Antwort erhalten, dass eine Auflistung dieser Materialien Betriebsgeheimnis sei. Daraufhin bat man GAA-seitig bei EZN um eine konkrete Begründung für das Verschweigen, denn nicht alles falle automatisch unter den Begriff „Betriebsgeheimnis“.

Erstaunlich: Als Eckert & Ziegler eine Antwort lieferte, die dem GAA nicht ausreichte, bat man erneut um eine stichhaltige Begründung. Und noch erstaunlicher: Als auch diese offenbar unzureichend war, fragte man zum dritten Mal, weshalb es sich denn nun um ein Betriebsgeheimnis handele! Ganz ehrlich – das klingt nicht vertrauenerweckend. Sich zweimal zu erkundigen, scheint noch nachvollziehbar – aber dreimal?

Der Vorgang gewinnt nämlich nicht zuletzt dadurch an Brisanz, dass die BISS für eine möglichst akkurate Gefahrenabschätzung durch Experten, die für das Hearing unerlässlich ist, diese Informationen benötigt. Die Frage drängt sich auf, ob hier auf Zeit gespielt wird, weil möglicherweise Stoffe und / oder Stoffmengen genannt würden, bei denen klar ist, dass sie nennenswerte Gefahren bergen. Falls nicht, ist schleierhaft, wieso das GAA nicht nach bislang zwei (!) unzureichenden Begründungen endlich auf einer Herausgabe beharrt, sondern Eckert & Ziegler eine Frist gesetzt hat, die in ein paar Tagen abläuft. Mal sehen, ob wir dann etwas erfahren.