Archiv der Kategorie: Keine Atomindustrie im Wohngebiet!

Landesregierung: Samthandschuhe für Eckert & Ziegler

Im Juni 2016 hatte der Landtag den Beschluss gefasst: „Atommüllkonditionierung am Standort Braunschweig-Thune: Genehmigungen überprüfen, Strahlenschutz strikt umsetzen, Anwohnerinnen und Anwohner schützen“ (Drs. 17/5897). Im Dezember endlich kam die Antwort der Landesregierung (Drs. 17/7143). Und die klingt weitgehend windelweich.  Landesregierung: Samthandschuhe für Eckert & Ziegler weiterlesen

Heute Abend: Vortrag zu Gefahren durch Niedrigstrahlung

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig empfiehlt folgende Veranstaltung heute Abend:

Der Landkreis Wolfenbüttel lädt ein zur öffentlichen Fachkonferenz
Schachtanlage Asse II / Niedrigstrahlung und Gesundheit
am 2. März 2017 von 19.00 – 21.30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Remlingen, Asseweg 20, 38319 Remlingen.

Auch Niedrigstrahlung kann gesundheitliche Schäden hervorrufen, daran besteht kein Zweifel. Deshalb will der Landkreis in einer öffentlichen Fachkonferenz zentrale Aspekte des Themas mit Blick auf das Atommülllager Asse II beleuchten:

Welche gesundheitlichen Risiken durch ionisierende Strahlung gibt es für die Bevölkerung um die Asse?
Welche genetischen Effekte sind durch Niedrigstrahlung möglich?
Wie ist der Stand von Wissenschaft und Forschung zu den Gesundheitsgefahren durch Niedrigstrahlung?
Welche Erkenntnisse könnte ein Gesundheitsmonitoring bringen?

Insbesondere die Vorträge der Wissenschaftler Dr. Hagen Scherb und Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann sind von allgemeiner Bedeutung. Sie sind eine Grundlage der Kritik der BISS am Betrieb von Atomanlagen in der Nähe von Wohnbebauung.

Infos und Flyer:

 

Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern

Der Stresstest der ESK: Eckert & Ziegler fällt durch

Im Jahr 2013 führte die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) im Rahmen der Untersuchungen von AKWs und Zwischenlagern einen Stresstest für Eckert & Ziegler durch. Wegen der Nähe zur Wohnbebauung fiel Eckert & Ziegler in Braunschweig als einziger Standort in Deutschland bei dieser Untersuchung durch – obwohl dieser Test nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Gefährdungspotentials auf dem Gelände berücksichtigte. Die fehlenden Aspekte könnten nun in einem weiteren, spezifischen Stresstest begutachtet werden. Bislang ist allerdings der Wille dazu nicht erkennbar.

Nur Bruchteile betrachtet  Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern weiterlesen

Keine rechtliche Gegenwehr: Verwaltung gibt klein bei

Heute hat der Rat beschlossen, keine weiteren rechtlichen Mittel gegen das OVG-Urteil einzulegen. Damit ist der Bebauungsplan TH22 außer Kraft gesetzt und der alte B-Plan TH18 ist ab sofort wieder gültig. Dieser B-Plan erlaubt jegliche Erweiterung der Atomfirmen in Braunschweig Thune.

Alle weiteren Entscheidungen wurden in den Planungs- und Umweltausschuss überwiesen, der am 17. März tagen wird. Nun hoffen die Stadtverwaltung und der Rat darauf, dass Eckert & Ziegler die Zusage eines Moratoriums einhält, um wenigstens 3 Wochen Zeit für die weitere Planung eines neuen B-Plans zu bekommen.

Heute wurde klar: Die Stadtverwaltung und der Rat sind nach mehr als 5 Jahren immer noch nicht informiert über ihre Rechte und Möglichkeiten im Planungsrecht – obwohl seinerzeit ein Rechtsgutachten des BISS-Rechtsbeistandes diese Möglichkeiten deutlich aufgezeigt hatte. Man nutzte sie nur nicht angemessen, vom schwammigen Aufstellungsbeschluss („Miteinander verbessern“ statt „Sicherheit der Bürger gewährleisten“). Und darum will man nun komplett nachgeben.

Die BISS bietet daher erneut ihre Hilfe an und fordert:

  • Die Stadt muss aktiv einen Stresstest beim Niedersächsischen Umweltministerium einfordern, nicht nur die derzeit erfolgende Störfallanalyse. Der Worst Case muss betrachtet werden, nicht nur dessen Wahrscheinlichkeit (bloße Störfallanalysen hätten Tschernobyl und Fukushima für praktisch ausgeschlossen erklärt!).
  • Die Stadt muss aktiv die größtmögliche Reduktion der Strahlengenehmigungen am Standort Braunschweig einfordern.
  • Der Schutz der Bürger vor Strahlenemissionen muss weiterhin auch in einem neuen B-Plan verankert bleiben. Ansonsten wird Braunschweig zum Vorreiter von Kommunen, die eingeschüchtert auf ihr Gestaltungsrecht und ihre Fürsorgepflicht verzichten.
  • Die Stadt muss prüfen, einen anderen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Die BISS schlägt hier ihren eigenen Rechtsbeistand vor.
  • Die Erweiterung der industriellen Verarbeitung von radioaktiven Stoffen/Atommüll in Wohngebieten, neben Schulen und KiTa muss unterbunden werden.
  • Die Autobahnanbindung der Atomfirmen über den Ausbau des Gieselwegs und die damit verbundenen Erweiterungsmöglichkeiten der Atommüllbearbeitung müssen verhindert werden. Die Strahlenbelastung vor Ort würde mit dem Autobahnzubringer nicht nur nicht merklich verringert, sondern sogar erhöht, weil deutlich größere Materialmengen herangeschafft werden könnten.

Eines ist klar. Ohne eindeutiges, schriftlich fixiertes Ziel und ohne den Willen zu einer wirklich zielführenden Lösung, wie leider bisher, wird die Stadt komplett scheitern und ihren Bürgern ein weiteres radioaktives Erbe im Braunschweig Land mit einer nicht akzeptablen Gefährdung anhängen. Begründung: Rechtssicherheit (derselbe Anwalt ist mit seiner Idee von Rechtssicherheit allerdings vor Gericht gescheitert). Dabei gilt: Eine Atommülldrehscheibe kann nicht rechtssicher sein, denn sie ist weder rechtens noch sicher. Aber genau auf die steuern wir zu.

 

SPD zieht feige den Kopf ein – kommt in den Rat!

Die Braunschweiger SPD hätte die Möglichkeit gehabt, in der heutigen Ratssitzung die verbleibenden Möglichkeiten der Stadt, halbwegs Sicherheit für die Menschen in Stadt und Umland zu bieten, zu nutzen. Sie weigert sich jedoch.

Aus Ratskreisen verlautet: Die SPD wird den Vorlagen der Verwaltung zustimmen, die ohne Notwendigkeit auf Regelungen zum Strahlenschutz im neuen Bebauungsplan verzichten will und die den Gieselweg ausbauen will, wodurch letzte freie Grünflächen im Bezirk verschwinden werden.

Offenbar zieht man sich auf „Rechtssicherheit“ zurück – aber wer die letzten Jahre über die Diskussionen zum Thema verfolgt hat, weiß: Viele Chancen wurden mit diesem Hinweis vertan, nur um letztlich mit dem ach so rechtssicheren Verfahren (aber einem Aufstellungsbeschluss, der von Anfang an angreifbar war) vor Gericht zu verlieren. Das ist ein Scheinargument, das von wenig Stehvermögen zeugt. Wir fühlen uns im Stich gelassen!

Das schreit nach Öffentlichkeit – kommt dazu! Die Ratssitzung ist öffentlich. Den jeweils absehbar besten Zeitpunkt (voraussichtlich irgendwann nach 14 Uhr) veröffentlichen wir hier.

Es gibt auch einen Livestream.
Benutzt den diesmal aber bitte nur, um den richtigen Zeitpunkt des Kommens herauszufinden, PRÄSENZ zeigen!