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Stadt verliert gegen Eckert & Ziegler … vor Gericht

So etwas gibt’s … oder doch nicht?

Eine Kommune/die Stadt Braunschweig verliert in einer Baurechtssache, die mehr als deutlich scheint, in der ersten Instanz. Die Revision beim nächsten übergeordneten Gericht muss die Stadt Braunschweig erst noch beantragen!

UND die Stadt muss dann erst einmal den Willen zur Durchsetzung ihrer Interessen mitbringen… und nicht unvorbereitet und sprachlos, schulterzuckend vor Gericht auftreten. Peinlich …

Solch eine Blamage, oder doch Kalkül? Doch von wem? Und für wessen Interessen?

Die BISS war Antreiber der Veränderungssperre, die der Rat im Dezember 2011 beschlossen hat.

Das Gericht urteilte nur rein nach Fakten aus dem Dezember 2012, die gar nicht von Belang waren, aber nicht nach Fakten, die es bereits kannte (Rechtsgutachten der BISS).

  • Transporte von 40 Tonnern wurden zu Kleintransportern verniedlicht.
  • Strahlenbelastungen und andere Gefährdungen wurden trotz Rechtsgutachten in keinster Weise berücksichtigt.
  • Laut Aussage von Eckert & Ziegler ist die Erweiterung durch den Hallenneubau eine reine Modernisierung, aber keine Erweiterung … auf Nachfrage wollte Eckert & Ziegler keine Aussage über zukünftige Steigerungen im Abfallgeschäft geben …

Ist das Gericht hier verantwortungsbewusst?

Aber wie kann die Veränderungssperre plötzlich nicht mehr gültig sein?

Was sagt dies über die Qualität der Stadtverwaltung im Gerichtsverfahren, sowie die Aktualität der berücksichtigten Fakten vor dem Richter, über die Absichten des Oberbürgermeisters, über die Verantwortung der Stadträte für die Bürger der Stadt aus?

Wie wichtig scheint das Wohl der Bürger?

Formalität hin oder her … heute haben verantwortliche Rollen ihre Aufgabe im Rahmen der Gesellschaft bewußt oder unbewußt nicht wahrgenommen.

Am 14.9. in Braunschweig-Thune hat jeder Mann und jede Frau die Chance, ihre Meinung zu diesem Thema bei der Menschenkette deutlich zum Ausdruck zu bringen.

Wir sehen uns … in Thune …

Radio Okerwelle berichtet

Radio Okerwelle hat gestern mehrfach einen tollen Bericht gesendet, der sich jetzt auch in der Hörbar findet. Darin wird die aktuelle Situation geschildert und noch einmal ganz deutlich darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung des Bebauungsplanes die allerletzte Möglichkeit ist, die Erweiterung zu verhindern. In diesem Zusammenhang geht es natürlich auch um das Rechtsgutachten, das die BISS unlängst vorlegte. Hört mal rein, es lohnt sich!

 

Pressemitteilung zum Rechtsgutachten: Stadt muss Nuklearnutzung berücksichtigen

Pressemitteilung    04.09.2013

Bürgerinitiative Strahlenschutz:
Stadt Braunschweig muss Nutzung radioaktiver Materialien im Wohngebiet zum Schutz der Bürger ausschließen

Die Nuklearfirma Eckert&Ziegler will ihren Betrieb zur Bearbeitung und Konditionierung von Atommüll im Braunschweiger Ortsteil Thune zwischen Wohnhäusern, Schulen und Kitas ausweiten und hat ihre Absichten im  AKW-Rückbau mit dem Kauf der englischen Firma „Energy Solutions“ deutlich bekräftigt. Die Stadt Braunschweig hat sich bisher auf den Standpunkt gestellt, sie könne darauf keinen Einfluss nehmen, denn es handle sich um eine atomrechtliche Genehmigung, die Sache des Landes sei.
Die Bürgerinitiative Strahlenschutz hat die renommierte Verwaltungsrechtskanzlei Baumann um eine Stellungnahme gebeten, und die besagt eindeutig:

Die Stadt kann handeln, und sie muss es sogar!

„Eine Gemeinde kann, darf und – wenn sich dies wie im vorliegenden Fall nach Lage der Dinge aufdrängt – muss eine Gemeinde auch die Emissionen und Immissionen aus radioaktiven gewerblichen Quellen in den Blick nehmen“, heißt es in dem Rechtsgutachten, das die Bürgerinitiative den Ratsfraktionen zugeleitet hat. Die Gemengelage in Thune basiere auf einer Fehlplanung der Vergangenheit, die die Stadt jetzt korrigieren müsse.

„Damit ist offensichtlich, dass der Rat der Stadt Braunschweig bei der Standortabwägung im Rahmen eines Bebauungsplanes das Recht und die Pflicht hat, die Nutzung radioaktiver Materialien zu bewerten und gegebenenfalls zum Schutz der Bürger auszuschließen“, stellt der 2. Vorsitzende der BI Strahlenschutz, Peter Meyer, fest.

Die Stadt Braunschweig hat die Pflicht,

  • rechtswidrige Genehmigungszustände oder Fehlplanungen zu korrigieren,
  • Gefährdungssituationen (radioaktive Nutzungen, Gefahrguttransporte, Terroranschläge, Flugzeugabstürze) auszuschließen oder das Risiko zu minimieren,
  • Nutzungen festzulegen oder auszuschließen, um Konflikte zu vermeiden, sowie
  • Verschlechterungen auszuschließen und das Trennungsgebot einzuhalten.

“ Hier muss regelmäßig über konsequente Nachkontrolle behördlicher Zulassungsentscheidungen eine Beobachtung der Situation sichergestellt sein, was sich zumeist gemeindlicher Einwirkungsmöglichkeiten entzieht. Umso wichtiger ist es, dass Gemeinden von den ihnen exklusiv zur Verfügung stehenden bauleitplanerischen Möglichkeiten Gebrauch machen. „

„Die Atomanlage in Braunschweig-Thune strahlt am Zaun stärker als jedes Atomkraftwerk in Deutschland und kann nur durch nicht ganz legale Tricks ihre Strahlengenehmigungen aufrechterhalten. Die Stadt Braunschweig muss diesen Weg nicht mitgehen und kann stattdessen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Radioaktivität einstehen“, resümiert Meyer. „Wir wollen 25.000 Unterschriften sammeln, um genau dies einzufordern. Und wenn jeder, der keine Atomanlagen neben Wohnhäusern und Schulen will, am 14. September vor dem Gelände steht, sollte der Rat das sehr ernst nehmen.“

Rückfragen:
Peter Meyer  0151-27169868

www.biss-braunschweig.de   /  www.atomalarm2013.de [EDIT 24.07.2018: Link ungültig geworden]

Rechtsgutachten: Abwägungsrelevanz des Umgangs mit radioaktiven Stoffen und deren Lagerung bei der Bauleitplanung

  1. Pressemitteilung
  2. Bericht der Entsorgungskommission ESK des BMU
  3. Bericht der BRD zum Verantwortlichen Umgang mit „radioaktivem Abfall“
  4. Zusammenfassung aus Nr.3

Duisburg, ein eingekesseltes Wohngebiet …

Am 14.9. findet in Duisburg eine zweite Großdemo statt.

Demo in Braunschweig und Duisburg

Die Duisburger haben das gleiche Problem wie wir in Braunschweig. Auch dort wird Atommüll in einem Wohngebiet angeliefert, verpackt und wieder abtransportiert oder zwischengelagert.

Wir unterstützen die Duisburger Initiative und arbeiten mit ihnen auf einen Erfolg für die Zukunft hin.

Keine Atommüllverarbeitung in Wohngebieten!