Pressemitteilung: Grüne zum Thema Eckert & Ziegler: „Neuen Vorstoß machen!“

Stellungnahme zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Bebauungsplan TH 22 „Gieselweg / Harxbütteler Straße“ (siehe Anlage 1)

„Die Rechtsanwälte der Stadt müssen die Urteilsbegründung zur Aufhebung des Bebauungsplans in Thune jetzt analysieren und uns einen Vorschlag machen, wie wir das gemeinsame Ziel, die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren radioaktiver Strahlung besser zu schützen, erreichen können. Wir sehen anhand der Urteilsbegründung durchaus Chancen für einen neuen Bebauungsplan, der die bemängelten Passagen rechtssicher korrigiert“, erklärt die Grüne Ratsfrau Beate Gries (siehe Anlage 2).

Die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts klinge in einzelnen Auszügen für die Grünen allerdings erschreckend. So begründeten die Richter die Aufhebung des Bebauungsplans u. a. mit den Worten: „Die Antragsgegnerin (Stadt Braunschweig) misst dem Schutz der Anwohner ein das Interesse der Antragstellerinnen (Eckert & Ziegler) weit überragendes Gewicht zu…“ (siehe Urteilsbegründung Seite 21 / 22).

„Ein Rat, dessen Mitglieder durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz explizit verpflichtet sind, ihre Tätigkeit „nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleitet“ auszuüben, kann doch gar nicht anders entscheiden!“, sagt Beate Gries. „Die Gesundheit von Menschen muss für uns absoluten Vorrang haben!“ Wenn ein Gericht umgekehrt die wirtschaftlichen Interessen eines Industriebetriebes höher gewichte als den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, werde dieser Grundsatz auf den Kopf gestellt.

In dem aufgehobenen Bebauungsplan seien die Interessen der Firma Eckert & Ziegler sehr wohl sorgfältig erfasst, bewertet und abgewogen worden. „Angesichts der einhelligen Einschätzung, dass der Standort für diesen Betrieb wegen der Nähe zu Wohngebieten sowie der Lage unter der Einflugschneise des Flughafens ungeeignet und im Unglücksfall gefährlich ist, kommt eine Ausweitung allerdings nicht in Betracht. Dies sicherzustellen bleibt das Ziel unserer Politik und wir werden auf allen Ebenen beharrlich weiter daran arbeiten“, so Beate Gries.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Schulze
(Fraktionsgeschäftsführerin)

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
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Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
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Infoveranstaltung BiBS und CDU / Geplantes Gewerbegebiet neben Schacht Konrad und Atommülltransport über Beddingen

Die Bürgerinitiative Braunschweig (BiBS) Stiddien und der CDU-Ortsverein Stiddien laden ein zu einer Infoveranstaltung am Dienstag, 21. Februar, um 19.00 Uhr. Das Thema lautet: „Geplantes interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Stiddien-Geitelde-Beddingen“. Ort ist der TSV Geitelde (siehe Einladung).

Warum sollte ein Gewerbegebiet für viele Menschen interessant sein? Zum Beispiel deshalb, weil das in Rede stehende Gewerbegebiet, teils auf Braunschweiger Boden, teils auf Salzgitteraner Land, sich schlimmstenfalls durch Lage und Größe geradezu anbieten könnte, um dort Gewerbe im Zusammenhang mit der geplanten Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad anzusiedeln oder gar als Zwischenlager zu dienen.

Diese Befürchtungen, der Stand der Machbarkeitsstudie, mögliche aus dem Gewerbegebiet resultierende Belastungen für AnwohnerInnen und EigentümerInnen und vieles mehr sollen zur Sprache kommen. Auch der Übergabebahnhof Beddingen, mit Risiken durch den Transport schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, wird thematisiert. Als Gäste sind eingeladen Mitglieder des Rates und der Bezirksräte der Stadt Braunschweig sowie die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad.

Kommen Sie dazu, lassen Sie sich informieren! Gerade unsere Region muss wachsam sein – Asse, Konrad und Eckert & Ziegler sollten Grund genug dafür sein, hellhörig zu werden.

Explosion in französischem Atomkraftwerk Flamanville – „Kein Strahlenrisiko“

Fünf Personen sollen bei einer Explosion in dem AKW in Nordwesten Frankreichs leicht verletzt worden sein. Für die Bevölkerung bestehe kein Strahlenrisiko, sagt der Betreiber.

In einem Maschinenraum des französischen Atomkraftwerks Flamanville hat sich offenbar am heutigen Morgen gegen 10 Uhr eine Explosion ereignet. Dabei ist ein Feuer ausgebrochen, das nach Angaben des Betreibers inzwischen unter Kontrolle ist. Ein Reaktorkern sei nicht betroffen, es bestehe „kein Strahlenrisiko“, zitiert die französische Nachrichtenagentur AFP einen Verantwortlichen. Fünf Personen seien leicht vergiftet worden. Zur Ursache der Explosion wurde bisher noch nichts bekannt.

Nach dem Vorfall am Morgen wurde ein Reaktor heruntergefahren. Zwei Reaktoren des AKW Flamanville in der Normandie sind seit 1985 beziehungsweise 1986 in kommerziellen Betrieb, seit 2007 wird ein dritter Reaktor gebaut. Betreiber ist der Elektrizitätskonzern EDF.

Braunschweiger Atomnarren mit ASSE-Schiff beim Schoduvel 2017

Dabei sein und die Jahrestage im Weltatomerbe Braunschweiger Land närrisch präsentieren.

Das machen auch dieses Jahr wieder die Braunschweiger Atomnarren auf dem ASSE-Geisterschiff beim Schoduvel 2017.

ASSE Geisterschiff
ASSE Geisterschiff

Wer Lust hat, kommt vorbei und läuft mit. Ihr könnt euch auch an der Organisation beteiligen. Helfende Hände und gute Ideen sind immer willkommen. Meldet euch!!!

http://www.braunschweiger-atomnarren.de

info@braunschweiger-atomnarren.de

Meldepflichtiges Ereignis im AKW Grohnde

Pressemitteilung Nr. 13/2017

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Am 26. Januar kam es um 03.56 Uhr zum Ausfall einer elektronischen Baugruppe in einem von vier Strängen des Reaktorschutzsystems. Das damit verbundene Signal zur Anforderung einer Sicherheitsteileinrichtung durch das Reaktorschutzsystem ist nach dem Kriterium N 2.5.7 (Normal) meldepflichtig.

Da sich die Anlage derzeit im Leistungsbetrieb befindet und aufgrund geplanter Wartungsarbeiten eine weitere Sicherheitsteileinrichtung nicht zur Verfügung stand, ist das Ereignis auch nach Kriterium E 2.1.1 (Eilt) innerhalb von 24 Stunden zu melden. Durch die Funktionsstörung standen somit zwischenzeitlich von insgesamt vier Sicherheitsteileinrichtungen nur die zur Störfallbeherrschung notwendigen zwei zur Verfügung.
Das Ereignis wurde gemäß der internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.

Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde haben sich im Laufe des Tages vor Ort informiert, die Untersuchung der Baugruppenstörung wurde veranlasst. „Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird über weitere gegebenenfalls notwendige Maßnahmen entschieden“, sagte Umweltminister Stefan Wenzel am Freitag (heute) in Hannover.