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Falsche Behauptungen in Leserbriefen der Braunschweiger Zeitung

Zu Weihnachten darf man sich ja etwas wünschen: Wir wünschen uns mehr Sachlichkeit. Auslöser für diesen Wunsch sind die am 6.12. abgedruckten Leserbriefe zum Zwischenfall auf dem Nukleargelände in Thune, bei dem radioaktives Jod freigesetzt wurde.
Ein Leser schreibt, dass ohne radioaktive Bestrahlung „eine Zellteilung, Wachstum oder das Gesunden kranken Gewebes“ nicht möglich wäre. Wir wissen nicht, woher der Leser diese „Weisheiten“ hat – aus Fachbüchern stammen sie sicher nicht. Einhellige Fachmeinung ist, dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen Radioaktivität harmlos ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schreibt hierzu: „Für das strahlenbedingte Leukämie- und Krebsrisiko gibt es keine Schwellendosis. […] Mit zunehmender Dosis erhöht sich das Erkrankungsrisiko.“ 
Auch die Aussage des zweiten Leserbrief-Schreibers ist falsch: Die Firmen waren nicht vor der Wohnbebauung dort. Falsche Aussagen werden nicht dadurch besser, dass man sie wiederholt.
Noch eine letzte Anmerkung zur Versachlichung: Die Angabe, dass 40 Milliliter verschüttet wurden, hilft nicht wirklich weiter, um die Gefahr einzuschätzen. Das BfS schreibt zum Beispiel, dass die Tschernobyl-Katastrophe in Deutschland zu einer teilweise hohen Belastung von Jod-131 in Kuhmilch und Blattgemüse führte. „Die gesamte Belastung durch radioaktives Jod rührte von einer Menge von weniger als 1 Gramm her, die sich über der damaligen Bundesrepublik Deutschland abgelagert hatte.“

Keine Strahlungsmessung für Nahrungsmittel aus Fukushima

Seit Anfang Dezember sind gemäß Beschluss der EU-Kommission gelockerte Bestimmungen für Landwirtschafts- und Fischereiwaren aus Fukushima und den angrenzenden Präfekturen in Kraft. Das bedeutet konkret: Reis und bestimmte Fischereiprodukte dürfen ohne Nachweis von Strahlungsmessungen importiert werden. Im Gegensatz zur EU halten z.B. die USA an Beschränkungen fest.

Der Beschluss der EU-Kommission steht im Gegensatz zum offensichtlichen Willen des EU-Parlamentes, das noch im September eine Lockerung der Kontrollverpflichtungen abgelehnt und die Kommission aufgefordert hatte, einen entsprechenden Vorschlag zurückzuziehen. Ein Zusammenhang mit den Vorverhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen mit Japan, JEFTA, ist zu vermuten.

Die Begründung für die Lockerung der Importbeschränkungen ist ebenfalls umstritten: Während die EU-Kommission sich auf Daten der japanischen Behörden beruft, die Werte unterhalb der hiesigen Grenzwerte ausweisen, wurde im EU-Parlament bemängelt, dass die zugehörigen ausführlichen Daten und Analysen nicht veröffentlicht würden. Es gäbe lediglich Überblicksdokumente.

Die EU verzichtet also auf die Verpflichtung zu eigenen Messungen und verlässt sich auf unvollständige Datensätze aus Japan, während Fukushima-Daiichi-Betreiber Tepco weiterhin verstrahltes Kühlwasser in den Ozean kippen will. Dadurch sind aber weiterhin hohe Strahlenwerte für Fischereiprodukte zu erwarten.

Die radioaktive Belastung von Verbrauchern, die diese Nahrungsmittel zu sich nehmen, würde dadurch entsprechend erhöht. Es gibt aber keinen Schwellenwert, unterhalb dessen Radioaktivität ungefährlich wäre.

Pressemitteilung: Bevölkerungsschutz vor Eigennutz

– Pressemitteilung –

Bevölkerungsschutz vor Eigennutz: Einladung zur Kundgebung

Beim Störfall auf dem Nukleargelände in Braunschweigs Norden wurde am 22. November so viel radioaktives Jod-131 in die Umgebung freigesetzt, dass der genehmigte Höchstwert für 24 Stunden um ca. 40 % überschritten wurde. Dennoch hielten es weder die betroffene Firma GE Healthcare Buchler noch das Niedersächsische Umweltministerium für nötig, die Stadtverwaltung oder auch nur die Anwohner und die benachbarten Schulen zu benachrichtigen.

Peter Meyer von der BISS: „Bevölkerung und Verwaltung wurden hier offenbar an der Nase herumgeführt – stell Dir vor, es ist Atomunfall, und die Betroffenen erfahren es nicht. Auch der Leiter des Katastrophenschutzes zeigte sich deshalb verstimmt. Es ist schlimm genug, dass die Stadt sich in eine Position manövriert hat, in der sie gezwungen ist, auf Regelungen zum Strahlenschutz für die Nuklearfirmen in Braunschweig zu verzichten. Aber das hier setzt dem Fass die Krone auf. Für die Nuklearfirmen zählen weder die Menschen noch die Kommune – hier zählt nur der Profit.“

Unter dem Motto „Es reicht!“ ruft die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) deshalb zu einer Kundgebung auf: Am Montag, 04.12., um 16:30 Uhr vor dem DGH in Thune, Thunstraße 8a, 38110 Braunschweig. Um 17 Uhr besteht dann Gelegenheit, am gleichen Ort an der städtischen Bürgersprechstunde teilzunehmen. Deren Schwerpunkt: Die Nuklearfirmen in Thune.

BISS e.V.

Störfall bei GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG / BISS kritisiert Behörden

– Pressemitteilung –

Freisetzung von radioaktivem Jod über Braunschweig nach Störfall bei GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG – BISS kritisiert Behörden

Am vergangenen Mittwoch kam es nach Aussage der Braunschweiger Zeitung, die sich ihrerseits auf das Niedersächsische Umweltministerium bezieht, zu einer Freisetzung radioaktiven Jods über Braunschweigs Norden. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) kritisiert fehlerhaftes Krisenmanagement.

„Weder die Bevölkerung noch die Stadt oder die Feuerwehr wurden über den Störfall informiert, und gemessen wurde offensichtlich auch nicht. Das ist angesichts der Gefährlichkeit des Stoffes in Sichtweite eines Schulzentrums unzumutbar“, stellt BISS-Sprecher Peter Meyer klar.

Meyer weiter: „Ein „Schnapsglas“ radioaktives Jod-131 kippt um. Es hätte auch die Menge eines Weizenbierglases sein können – was dann? Radioaktives Jod-131 löst Schilddrüsenkrebs aus. Die Schnapsglasmenge entkommt über die Abluft, sodass nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch Menschen außerhalb der Atomfirmen mit hoher Wahrscheinlichkeit radioaktive Partikel einatmen. Es wird 40 % mehr Radioaktivität frei als für einen Tag genehmigt ist. Aber zum Glück zeigen Berechnungen Tage später, dass niemand zu Schaden gekommen sein kann – wirklich? Ist es nicht wissenschaftlich erwiesen, dass jede zusätzliche Strahlung gefährlich ist? Und wieso wird offenbar nur berechnet und nicht gemessen? Warum erfahren wir erst Tage später davon? Was muss denn noch passieren – wie kann man hier so sorglos mit unserer Zukunft umgehen?“

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz stellt Fragen:

Wieso führt das simple Umfallen eines Glases zu einer Freisetzung in die Umwelt? Wieso ist nicht prozesstechnisch sichergestellt, dass bei solch einem Störfall die Grenzwerte für die Umgebung der Atomfirmen zwingend nicht überschritten werden können?

Diese Fragen sind brisant, weil das Niedersächsische Umweltministerium im Zuge der Überprüfung der Strahlengenehmigung der Nachbar-Nuklearfirma Eckert & Ziegler sinngemäß behauptet: „Nur ein Millionstel des Inventars kann bei einem Störfall überhaupt freiwerden. Das ist prozesstechnisch sichergestellt und über die Störfallanalyse von Eckert & Ziegler nachgewiesen.“ Diese Aussage erscheint fragwürdig, wenn nicht einmal eine Menge, die einem Schnapsglas entspricht, zurückgehalten werden kann.

Plot der Unfall Ausbreitungswolke; Darstellung radioaktiver Fallout; Braunschweig, OpenStreetMap Karte
Ausbreitungswolke / Darstellung radioaktiver Fallout

Der „Worst Case“ Stresstest der BISS hingegen zeigt deutlich, dass bereits bei Freisetzung eines Tausendstels der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler eine 20 km lange und mehrere hundert Meter breite Abluftfahne entsteht, aus der sämtliche Bewohner sofort evakuiert werden müssten.

Der aktuelle Vorfall zeigt, dass es in Braunschweig bei Störfällen keine Vorwarnzeit gibt, dass die Atomfirmen in Braunschweig ihre Sicherheitsprozesse augenscheinlich nicht vollständig beherrschen und eine Evakuierung im Störfall nicht früh genug durchgeführt werden könnte.

Stutzig macht die BISS auch der Hinweis, der Störfall habe bei drei Mitarbeitern zu erhöhten Personendosen geführt, die „Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung für strahlenexponierte Personen“ seien jedoch nicht überschritten worden.

Meyer erklärt: „Diese Grenzwerte für strahlenexponierte Personen liegen 20fach über dem Wert für normale Bürger. Beim 40fachen dürfen die Mitarbeiter ihrer Arbeit auf Dauer nicht mehr nachgehen. Wir können nur hoffen, dass die Personendosen der Mitarbeiter diese Werte nicht erreicht haben.“

Die Bürgerinitiative fordert die Berücksichtigung des von ihr vorgelegten „Worst Case“ Stresstests bei der Überprüfung der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler. Dieser Stresstest aktualisiert und erweitert die Berechnungen der Entsorgungskommission des Bundes von 2013.

Die BISS betont nachdrücklich: Der Standort Braunschweig-Thune, mitten im Wohngebiet, neben Schulen, KiTas und Jugendzentrum ist definitiv nicht als Nuklearstandort geeignet. Das hat der aktuelle Störfall ein für alle Mal bestätigt.

BISS e.V.