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Ratssitzung am 17. Dezember: Die BISS fragte nach

Die folgenden Fragen der BISS wurden am 17. Dezember in der Ratssitzung gestellt und durch die Stadtverwaltung beantwortet.

Die 1. Frage zum ESK-Gutachten des Bundesumweltministeriums.

Die 2. Frage zur Pressemitteilung von EZN, das „Kompetenzzentrum Sichere Entsorgung“ zu schließen.

Die 3. Frage zum Atommüll aus Leese für Braunschweig bzw. für Leese aus Braunschweig.

Und übrigens … wo doch Weihnachten war.

Allen, die immer wieder viel für die gemeinnützigen Anliegen der BISS tun, uns unterstützen und uns die Treue halten, aber ausdrücklich auch denjenigen, die sich in diesem Konflikt auf der „Gegenseite“ sehen, wünschen wir einen Guten Rutsch und ein frohes und richtig gutes Jahr 2014.

Auch in diesem Jahr hat die BISS wieder einiges bewegt:

  • Ständigen Kontakt mit der Kommunal- und Landes-Politik gehalten.
  • Netzwerke mit gegenseitiger Unterstützung in die Anti-Atom-Bewegung aufgebaut.
  • Reichlich Informationen aus Behörden und Ministerien gesammelt.
  • Akteneinsicht gegen den ständigen Widerstand des Gewerbaufsichtsamtes beantragt (auch wenn das bislang nur zu Kostenbescheiden führte).
  • Unseren Kampf gegen die hohen Strahlengenehmigungen und die 2000-Stunden-Regelung weitergeführt.
  • Mit über 2000 Teilnehmern die Menschenkette um das Buchler-Gelände an der Harxbütteler Straße durchgeführt und 1600 Helium-Ballons steigen lassen. Vielen Dank nochmal an all die Helfer aus Organisationen, Firmen, Wenden, Thune, Harxbüttel, Braunschweig und dem Braunschweiger Land!
  • An vielen Kundgebungen anderer Bürgerinitiativen teilgenommen.
  • Ungeachtet des hohen finanziellen Aufwandes zwei Rechtsgutachten zur Unterstützung der Meinungsbildung des Braunschweiger Rates in Auftrag gegeben und dem Rat überreicht.
  • Eine Diskussionsveranstaltung mit Frau Rechtsanwältin Hess durchgeführt, in der sie ihr Rechtsgutachten mit dem Vorsitzenden des Planungs- und Umwelt-Ausschusses, Herrn Herlitschke, in der Öffentlichkeit diskutierte.
  • 11.000 Unterschriften gegen einen Bebauungsplan, der die Atom-Firmen in Thune gegenüber der Bevölkerung bevorteilen würde, gesammelt und am 12. November dem Rat der Stadt während einer Kundgebung vor dem Rathaus übergeben.
  • Informationsabende für Parteien, Schulgruppen und die Wendener, Thuner und Harxbütteler Vereine durchgeführt.
  • Beteiligung an Fachdiskussionen mit dem Ziel der möglichen Umsiedlung des Industriegebietes in Braunschweig-Thune, mitten im Wohngebiet und direkt neben Schulen und Kindergärten, durchgesetzt und durchgeführt.

… und viele, viele Treffen, Abstimmungsrunden und Flyer-Verteilaktionen durchgeführt.

Danke an alle, die uns immer wieder unterstützen und mit uns für ein lebenwerteres Braunschweig kämpfen.

Es geht um unsere gemeinsame Sache und um unser aller Sicherheit!

BISS e.V.

[Aktualisierung]
eine weitere Flyer-Aktion starteten wir noch kurz vor Weihnachten in unserer näheren Thuner Umgebung.

Auch diejenigen ohne Internet, oder weil Sie einfach lieber auf Papier lesen, sollten unseren Weihnachtsgruß erhalten. Und dazu noch eine Richtigstellung zu einigen Aussagen im „Schunterkurier“.

 

Was war eigentlich …

… im Sonder-PLUA am Donnerstag, den 19. Dezember, im Rathaus los?

Der Planungs- und Umwelt-Ausschuss hatte sich den Fachanwalt der Stadtverwaltung eingeladen, der

  • die Revision gegen die im ersten Gerichtsverfahren verlorene Klage von Eckert & Ziegler um den Hallen-Neubau sowie
  • das Bauleitplanverfahren zur Erstellung eines neuen Bebauungsplanes in Braunschweig-Thune unter Berücksichtigung der Nutzung radioaktiver Stoffe und deren Risiken

rechtlich begleiten soll.

Eine ereignisreiche Diskussion, an der auch die BISS teilnahm, endete in Erkenntnissen, die wir als BISS bereits mit unserem Rechtsgutachten belegt hatten.

Heraus kamen im Ergebnis zwei wichtige Aussagen:

  1. Der Rat der Stadt hat die Planungshoheit und kann bestimmen, ob dem Wohnen oder der industriellen Verarbeitung radioaktiver Stoffe der Vorrang im Braunschweiger Stadtgebiet gegeben werden soll.
  2. Zur notwendigen Argumentation der Entwicklung des Bebauungsplanes im Industriegebiet an der Harxbütteler Straße muss ein Gutachten erstellt werden, das die Risiken der Nutzungen, Transporte und Emissionen am Standort beurteilt

Der PLUA hat daraufhin beschlossen, dass das notwendige Gutachten durch die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben werden soll.

Wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

VW-Werker gegen Eckert & Ziegler

Auf der VW Betriebsversammlung übergaben VW-Mitarbeiter eine Petition gegen Atommüll in Braunschweig an den Ministerpräsidenten Weil.

Die Braunschweiger Zeitung schreibt …

http://www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/vw-werker-gegen-eckert-ziegler-id1250719.html

Auch die Neue Braunschweiger vom Mittwoch berichtete,

http://www.unser38.de/braunschweig-innenstadt/menschen/500-millionen-fuer-das-werk-d5590.html

Illegale Videoüberwachung: Datenschutz leitet Verfahren ein

Dome-Kamera auf dem Gelände (oberhalb des Scheinwerfers)

Offenbar ist nicht nur das Container-Freilager illegal: Auch die Videoüberwachung in der Form, wie sie derzeit vom Gelände aus erfolgt, überschreitet rechtliche Grenzen. Aufgrund einer Anzeige der BISS sah der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ausreichenden Anfangsverdacht, um umgehend ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren einzuleiten.

Hintergrund: Da die Firmen bekanntermaßen die tatsächliche Strahlung am Zaun über die 2000-Stunden-Regelung herunterrechnen dürfen, ist es für den Betrieb wesentlich, nachzuweisen, dass sich tatsächlich niemand länger als diese 2000 Stunden im Jahr am Zaun des Geländes aufhält. Ansonsten dürfte diese Regelung nicht länger angewendet werden.

Um das aber garantieren zu können, müssen die Firmen, so ist anzunehmen, nicht nur ihr eigenes Gelände beobachten (wie es üblich und rechtlich abgesichert ist), sondern auch das unmittelbar umliegende öffentliche Gebiet. Recherchen der BISS belegen, dass dies tatsächlich geschieht. Nach Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Vorgehen illegal.

[update: 2013-12-16]
Die Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen lautet:

„Die verantwortliche Stelle für die Videoüberwachung ist die Firma GE Healthcare Buchler GmbH. … , dass die geprüfte Videoüberwachung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung  den datenschutzrechtlichen Anforderungen des BDSG entspricht. Daher habe ich das Verfahren abgeschlossen.“