Archiv der Kategorie: Juristisches

Zaunklage: morgen Amtsgericht ab 11

Für alle, die die Betroffenen bei der Verhandlung morgen unterstützen wollen:

  • Eckert & Ziegler verklagt BürgerInnen auf Schadensersatz
  • Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Raum E108
  • Wir treffen uns bereits um 11 Uhr vor dem Amtsgericht.
  • Die Verhandlung beginnt um 11:30 Uhr.

Auch die finanzielle Unterstützung ist weiterhin möglich, um die Kosten für die Beklagten zu minimieren:

  • Peter Meyer, Postbank IBAN: DE46250100300235850307 Verwendungszweck: Schadensersatzklage EZ

Verhandlung am Donnerstag / Spendenmöglichkeit

– Pressemitteilung –
Braunschweiger Nuklearfirma verklagt AnwohnerInnen: Verhandlung am Donnerstag

Der in Braunschweig ansässige Zweig des Berliner Unternehmens Eckert & Ziegler Umweltdienste verklagt 5 Bürgerinnen und Bürger. Hintergrund: Eckert & Ziegler errichtete einen Zaun um das Grundstück für eine seit langem strittige Anlage zur Atommüllkonditionierung direkt neben Wohngebieten und Schulen, der eine erkennbar genehmigungspflichtige Höhe erreichte, ohne dass jedoch eine Baugenehmigung dafür vorlag. Dagegen protestierte die Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig (BISS).

Das Unternehmen bearbeitet radioaktive Substanzen unmittelbar neben Wohnhäusern und Schulen. Thomas Huk (BISS): „Mit dem Zaunbau ist ein weiterer Schritt dazu getan worden, einen unverantwortlichen Standort zu zementieren. Der Zaun reicht um das gesamte Gelände, auch um Teile, die nach unserer Rechtsauffassung nicht hätten umzäunt werden dürfen. Außerdem war er anfangs deutlich zu hoch. Das passt ins Bild: Hier wird rücksichtslos durchgepeitscht, was nicht im Sinne der Braunschweiger sein kann. Dagegen haben wir demonstriert.“

Einige Anwesende wiesen sowohl die Firma als auch das Ordnungsamt mehrfach darauf hin, dass der Zaunbau in dieser Form rechtswidrig war. Eckert & Ziegler wirft ihnen vor, den Zaunbau behindert zu haben. Es stellte sich heraus: Die Bürger hatten recht, die bereits eingesetzten Zaunpfähle mussten entfernt werden.

Die Kosten dafür sind als deutlich geringer einzuschätzen als die Kosten, die entstanden wären, wenn der Zaun bereits komplett gewesen wäre. Trotzdem klagt Eckert & Ziegler auf Schadensersatz. Peter Meyer von der BISS formuliert es salopp: „Eigentlich müsste die Firma uns dankbar sein – stattdessen verklagt sie uns“.

Der Streitwert von 1470,84 Euro ist Eckert & Ziegler dabei einen geschätzt fünfstelligen Betrag an Anwaltskosten wert. Peter Meyer: „Hier sollen offenbar Bürger massiv eingeschüchtert werden, damit es nur ja niemand mehr wagt, zu protestieren, wenn die geplante Atommüll-Konditionierungshalle gebaut wird. Von zusätzlichen Erweiterungen ganz zu schweigen.“

Ein ähnlich aggressives Verhalten lege Eckert & Ziegler, so Meyer weiter, auch bei anderen Streitpunkten an den Tag: „Das Unternehmen zog bereits mehrfach gegen die Stadt Braunschweig vor Gericht – zuletzt wegen des neuen Bebauungsplans, der die Verträglichkeit zwischen den Atomfirmen und dem Wohnumfeld verbessern sollte, aber deutlich zu viel Erweiterungsspielraum lässt, wie man an der aktuellen Erweiterung der Chemie-Anlage der Firma Buchler auf einen nahezu vollständigen 24-Stunden-Betrieb sieht. Eckert & Ziegler will sich hier an einem heute nicht mehr genehmigungsfähigen Standort noch größere Erweiterungsmöglichkeiten erstreiten.“

Um die Gerichtskosten für die Betroffenen zu verkleinern, sind Spenden sehr willkommen:

Peter Meyer, Postbank IBAN: DE46250100300235850307 Verwendungszweck: Schadensersatzklage EZ

Die Verhandlung am Amtsgericht Braunschweig am 31. März ist öffentlich und findet statt um 11:30 Uhr im Amtsgericht, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Raum E108.

BISS e.V.

Öffentliche Zivilklage von Eckert & Ziegler gegen Bürger wegen Schadensersatzes

Eckert & Ziegler hat eine Zivilklage gegen einige Bürger angestrengt, um sie auf Schadensersatz zu verklagen.

Angeblich hätten diese Bürger in einem „gemeinschaftlichen Handeln“ den illegalen Zaunbau um die neue Halle zur „Messung und Konditionierung von Atommüll“ herum behindert und auch nächtliche Störfälle auf dem Gelände wahrscheinlich werden lassen.

Darum hatte Eckert & Ziegler einen angeblichen Schaden von etwa 1600,- € , der nun mit wahrscheinlich mehr als 10.000,- € Rechtsanwaltskosten gegenüber diesen Bürgern in einem Zivilgerichtsverfahren geltend gemacht werden soll.

Wer sich hierzu informieren will, kann am 31. März 2016 im Amtsgericht an dem öffentlichen Zivilgerichtsverfahren teilhaben.

Näheres steht im Kalender.

Eckert & Ziegler beklagt neuen Bebauungsplan

Nach Informationen der Braunschweiger Zeitung hat Eckert & Ziegler am Dienstag beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen den neuen Bebauungsplan für das Gelände an Gieselweg / Harxbütteler Straße eingereicht.

Offenbar reicht es dem Unternehmen nicht, dass auch der neue Bebauungsplan den Bau der neuen Halle nach wie vor ermöglicht. Damit bestätigt die Firma erneut, dass sie alle Mittel ausschöpfen wird, um ihren Umgang mit radioaktiven Stoffen mit größtmöglichem Profit zu betreiben, ohne Rücksicht auf die unmittelbare Nähe zu Schulen, Kindergärten und Wohnhäusern.

Jetzt entscheidet die Justiz: Wird der neue Bebauungsplan zurückgenommen, das alte Baurecht wieder gültig und Braunschweig damit zur potentiellen Atommülldrehscheibe, oder werden die Genehmigungen für den Standort Braunschweig zurückgenommen?

Pressemitteilung der BiBS-Fraktion: „Eckert & Ziegler: Nur „hergeleitete Befugnis“?“

Pressemeldung der BIBS:

Braunschweig, 23. November 2015

Eckert & Ziegler: Nur „hergeleitete Befugnis“?

Die Firma Eckert & Ziegler (E&Z) besitzt offenbar keine Genehmigung zur Bearbeitung von Atomabfällen bzw. Konditionierung von Abfällen am Standort in Braunschweig. Seit November 2011 wurde der Bauantrag von Eckert & Ziegler (E&Z) zur Erweiterung des Konditionierungs-Zentrums in Braunschweig-Thune durch eine Veränderungssperre der Stadt blockiert… Doch nun steht der Bauantrag vor der Entscheidung.

Ein Bescheid zugunsten von E&Z setzt allerdings eine Betriebs- bzw. Gewerbegenehmigung für die dort geplanten Konditionierungsarbeiten für Fremdabfälle im industriellen Maßstab voraus. Auf Nachfragen der BIBS-Fraktion bei der Stadt und vor allem beim Gewerbeaufsichtsamt wurden seit August dieses Jahres alle jemals für Thune erteilten Genehmigungen geprüft.

Seit dem 9. November 2015 liegt der BIBS-Fraktion nun die Antwort des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel (Grüne) vor, wonach eine direkte Genehmigung für diese Konditionierungsarbeiten nicht gefunden wurde (Brief siehe Anlage). Das Ministerium prüfe nun, inwieweit aus einer 40 Jahre alten Genehmigung – die am 12. Mai 1975 zugunsten der damaligen Firma Amersham Buchler ausgestellt worden war – eine „Befugnis“ für die Jetzt-Zeit zugunsten der Nachfolgefirmen wie Eckert & Ziegler „hergeleitet werden“ könne. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann demnach die Antrag stellende Firma keine Genehmigung zur industriellen Bearbeitung von atomaren Fremdabfällen vorweisen.

„Der Bauantrag ist daher abzulehnen, auch weil der Bauantrag die Prüfung des Zweckes des beabsichtigten Gewerbes beinhaltet“, erklärt BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum, „Eckert&Ziegler/Buchler heben ja immer gern auf ihre Genehmigungen gemäß Strahlenschutzverordnung ab: Die greifen aber nicht, wenn die Gewerbegenehmigung für die Arbeitsabläufe selbst (als der industriellen Konditionierung von Atommüll) fehlt. Diese Gewerbegenehmigung müsste doch nun Herr Wenzel eigentlich noch beibringen. Ansonsten wird es eng mit dem von Allen eigentlich längst gewollten Standort Thune für das landesweite Konditionierungs-Gewerbe,“ schließt Rosenbaum.

Weiteres zum Thema finden Sie auch in der neuen Ausgabe der Zeitung der Bürgerinitiativen „unser-braunschweig“.