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Deal für Eckert & Ziegler: Zwischenlager statt Strahlenschutz

Der nachfolgende Artikel erschien in der Braunschweiger Ortsteilzeitung „Durchblick“, Ausgabe November 2017.

Deal für Eckert & Ziegler: Zwischenlager statt Strahlenschutz

Am Montag, dem 23.10.2017, forderte der Bezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel mit den Stimmen von SPD, Grünen und BIBS die Verwaltung dazu auf, sich im neuen Bebauungsplan für das umstrittene Thuner Nukleargelände auch für die Interessen der Bürger*innen einzusetzen und – beim Umgang mit strahlenden Substanzen eigentlich selbstverständlich – den Strahlenschutz zu berücksichtigen. Einen Tag später stimmte jedoch der Planungs- und Umweltausschuss des Rates gegen dieses sehr sinnvolle Vorgehen und machte damit den Weg frei für die Erweiterung des Atomgeschäfts von Eckert & Ziegler: Das Thema „Radioaktivität und Strahlenschutz“ soll laut dem Willen der Stadtverwaltung und der Rats-SPD (natürlich auch CDU und AfD) hier keine Rolle mehr spielen. Aus brisantem Grund: Die Verwaltungsmitarbeiter gaben zu, dass der Verzicht auf Strahlenschutz im Bebauungsplan Teils des Deals zwischen Stadtverwaltung und Eckert & Ziegler ist. Der Geschäftsführer der Nuklearfirma bekräftigte dies und setzte gleich noch die politischen Vertreter mit unverhohlenen Drohungen unter Druck.

Wie konnte es soweit kommen? Gemäß dem vorhergehenden Bebauungsplan sollten die Nuklearfirmen auf eine Erweiterung verzichten – und gingen vor Gericht. Astrid Buchholz, Mitglied der BIBS-Fraktion und der Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS), erinnerte im Planungs- und Umweltausschuss daran, dass die BISS die Stadtverwaltung auf verschiedene Unzulänglichkeiten im ausgearbeiteten Bebauungsplan hingewiesen hatte – und dass die Stadtverwaltung diese jedoch alle als nicht notwendig wegwischte. Das Resultat: Die Stadt hat aufgrund eines Richters, der den Bebauungsplan sehr einseitig zu Ungunsten der Stadt betrachtete, vor dem Oberverwaltungsgericht verloren.

Seitdem wurden hinter verschlossenen Türen intensive Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und Eckert & Ziegler geführt. Diese Absprachen zahlen sich offenbar für die Atomfirma aus. Im Planungs- und Umweltausschuss des Stadtrates wurde deutlich, dass der Deal – man sprach von einem „Gesamtpaket“ – den Erweiterungswünschen der Nuklearfirmen den Weg ebnen soll. Die Stadtverwaltung versucht zynischer Weise, diesen Blankoscheck als Erfolg zu verkaufen und führt dafür zwei (Schein-)Argumente ins Feld. Erstens wird als Fortschritt verkauft, dass die Ackerflächen, die nicht den Firmen gehören, auch Ackerflächen bleiben werden. Tatsächlich wird hier lediglich der über 10 Jahre alte Flächennutzungsplan umgesetzt, der dies bereits vorsah. Außerdem ergeben sich auf den schon im Firmenbesitz befindlichen Flächen erhebliche Erweiterungsmöglichkeiten für die Nuklearfirmen. Zweitens – so argumentiert die Verwaltung – soll es sich ja „nur“ noch um eine Bereitstellungshalle für radioaktiven Müll handeln und nicht mehr um eine neue Konditionierungsanlage. Das Niedersächsische Umweltministerium machte hingegen deutlich, dass bei dem radioaktiven Müll in Braunschweig rechtlich nicht zwischen einer Bereitstellungshalle und einem Zwischenlager unterschieden wird. Die Verwaltung verkauft also die Errichtung eines Zwischenlagers als Erfolg – ein klarer Fall für eine Satire-Show.

Ist Rats-SPD, CDU und AfD wirklich klar, dass der Deal der Stadtverwaltung mit Eckert & Ziegler dazu führen wird, dass Braunschweig ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle bekommt (mit „vernachlässigbarer“ Wärmeentwicklung, aber hohen zulässigen Strahlendosen)? Wissen diese Parteien, dass zusätzliche Ausweitungen möglich und sehr wahrscheinlich sind? Soll Braunschweig wirklich zur Atommüll-Drehscheibe werden?

Die wichtigste Frage jedoch berührt die Grundlagen unseres Verständnisses von Demokratie und Gerechtigkeit. Ist überhaupt noch eine Gestaltung der Entwicklung durch den Braunschweiger Rat und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger möglich, wenn das „Gesamtpaket“ der Verabredungen mit Eckert & Ziegler umgehend zu scheitern droht, sobald den Firmen nicht die besten Rahmenbedingungen serviert werden? Hierzu zählen im Rahmen des Bebauungsplans:

  • kein Ausschluss oder Einschränkung von Betrieben nach Strahlenschutzverordnung
  • kein Ausschluss oder Einschränkung von Störfallbetrieben
  • mehr gewerbliche Flächen
  • ein privater Autobahnanschluss für Eckert & Ziegler durch eine Anbindung an das Gewerbegebiet Waller See sowie
  • ein eigener Zugang für Eckert&Ziegler über den Gieselweg und die Harxbütteler Straße (durch eine Enteignung der angrenzenden Besitzer?)
  • die Beibehaltung des Parkplatzes im 24-Std.-3-Schicht-Betrieb in 0,5 m Entfernung von den Wohngrundstücken
  • höhere Bauten, Bauhöhenbeschränkung nur durch Flughafen
  • höheres Bauvolumen
  • mehr Lärm-Emissionen
  • Bereitstellungslager/Zwischenlager neben Schulen und Wohnhäusern
  • Möglichkeit der Erweiterung der bestehenden Atommüll-Konditionierungsanlage

Die Stadtverwaltung Braunschweigs entzieht sich ihrer Verantwortung und verweist auf die von Eckert & Ziegler in Auftrag gegebene Störfallanalyse. Ein Gespräch der BISS mit der Stadtverwaltung und dem Umweltministerium machte deutlich: Die Störfallanalyse berücksichtigt nur einen winzigen Bruchteil der radioaktiven Umgangsgenehmigung. Obwohl sowohl das Braunschweiger Gewerbeaufsichtsamt als auch die Anwälte Eckert & Zieglers auf die Gefahr durch terroristische Anschläge verweisen (als Begründung für die Verweigerung von Informationen zum radioaktiven Inventar), wird das Umweltministerium die Gefahr durch terroristische Anschläge weiterhin nicht berücksichtigen – offensichtlich ist es Hannover gleichgültig, dass in der Nachbarschaft Menschen wohnen und hunderte Kinder und Jugendliche in Schulen und KiTas gehen.

Die Stadt Braunschweig (Verwaltung und Politik) muss dies zwingend zur Kenntnis nehmen und einen spezifischen Stresstest in Auftrag geben, der auch die Gefahren durch Terroranschläge betrachtet. Ein Alleingang der Stadt Braunschweig bei der Baugenehmigung und dem neuen Bebauungsplan für die Atomfirmen sollte ebenso vermieden werden, und stattdessen mögliche Einschränkungen aus der noch lange nicht erteilten Strahlengenehmigung vom Landesumweltministerium abgewartet werden. Ein Deal mit der Nuklearfirma, der die von dem Industriestandort ausgehenden Risiken nicht berücksichtigt, ist jedenfalls unverantwortlich.

BISS e.V. (www.biss-braunschweig.de)

Einladung: Mahnwache / ‚Denk Deine Stadt‘ kommt nach Wenden

Morgen, am Mittwoch 09.08.17 findet um 18:00 Uhr die Vorstellung der Ergebnisse der Veranstaltung ‚Denk Deine Stadt‘ in der Aula des Lessinggymnasiums in Wenden statt.

Aus den Ergebnissen wurden sämtliche der zahlreichen Bürgerfragen, und Anregungen das Nukleargelände in Thune betreffend seitens Verwaltung und Urbanista, dem Veranstalter in einem undurchsichtigen und undemokratischen Prozess unter den Tisch gekehrt.
Das Thema Thune soll bei dieser Veranstaltung offensichtlich nach dem Willen der Verwaltung totgeschwiegen werden.
Bürgerbeteiligung wird hier nur vorgetäuscht und es werden nur Themen behandelt, die nach Gutsherrenart ausgewählt wurden.
Wie viele gelesen haben, wurden jetzt zudem noch im Hinterzimmer seitens Stadtverwaltung und Eckert und Ziegler Entscheidungen getroffen, die hier alle betreffen – zu denen die Bürger trotz Zusage wieder nicht gefragt wurden.

Deshalb treffen wir uns am 09.08.2017 ab 17:15 Uhr an der Wendeschleife am Heideblick 20 in Wenden vor der Veranstaltung zu einer Mahnwache.

Gehen Sie nach der Mahnwache auch zur Veranstaltung!

Fragen Sie die Vertreter der Stadt und Urbanista, wie es um ihr Demokratieverständnis bestellt ist, wenn hier unser zentrales Thema unter den Tisch gekehrt werden soll.

Fragen Sie wie eine gesunde Stadt mit Atommüll neben Schulen denn geplant ist.

Fragen Sie was mit den Anregungen und Fragen passiert ist, fordern Sie Transparenz!

Lassen Sie sich das nicht bieten!

Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe

Zusammenfassung:

Das Gericht bestätigt in der Urteilsbegründung, es „kann angemessen sein, vorhandene Nutzungen auf den Bestand zu reduzieren. Dies setzt jedoch voraus, dass gewichtige Belange auf der anderen Seite dies zwingend erforderlich machen.(S. 21, Abs. 2).

Folgerichtig bemängelt das Gericht, dass sich die Stadt alleine auf das „Restrisikogutachten“ des Öko-Instituts stützt und Feststellungen fehlen, die konkret das Gewicht dieses Belangs belegen. Vielmehr ergäben sich aus dem Risikogutachten „keine Einzelheiten oder belastbare Fakten, die das Risiko eines Schadenseintritts sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Schadensausmaßes beschreiben“. Es hätte „jedenfalls eine Berechnung zu erwartender Werte auf
der Grundlage der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen durchgeführt werden können, aus der sich Maximalwerte einer Strahlenbelastung außerhalb des Betriebsgeländes ergeben könnten
“ (S. 22). „Soweit das Gutachten auf die Ergebnisse des „Stresstests“ der Entsorgungskommission Bezug nimmt, fehlt es ebenfalls an belastbaren konkreten Feststellungen.“ „Weder Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens durch Flugzeugabsturz noch Absehbarkeit eines daraus folgenden
Schadensumfangs werden angesprochen
“. “Ohne die empfohlenen weiteren Schritte der Prüfung […] lässt sich auch für die von der Antragsgegnerin vorzunehmende Gewichtung des Risikos aus dem Stresstest ein Anhaltspunkt für eine konkrete Gefährdung nicht erkennen.“ (S. 23).

Hier wird überdeutlich: Die Stadt darf sogar jede Erweiterung über den Bestand hinaus verbieten, sofern sie begründen kann, dass bereits der derzeitige Zustand im Katastrophenfall eigentlich nicht vertretbare Risiken birgt. Hierfür bedarf es konkreter Belege durch einen Stresstest!  Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe weiterlesen

Offener Brief: BISS fordert öffentliche Entscheidung und ehrliches Moratorium

OFFENER BRIEF

2017-03-08

An den Oberbürgermeister Ulrich Markurth und den Rat der Stadt Braunschweig

Nicht-Öffentliches Gespräch mit Eckert & Ziegler im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig, Forderung der BISS zu einem ehrlichen Moratorium

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,

die kommende Sitzung des Planungs- und Umweltausschussesam 15.3.2017 plant das für Braunschweig zentrale Thema zur Nuklearfirma Eckert & Ziegler in einer Nicht-Öffentlichen Sitzung zu behandeln.

Die BISS ist der Meinung, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Problematik eine große Transparenz/Öffentlichkeit notwendig ist.

Der Vorstand der BISS betont:„Zu der Erlaubnis-Diskussion einer Atommüll-Drehscheibe undeiner Legalisierung eines Atommüllzwischenlagers im Braunschweiger Stadtgebiet darfeskeine Gespräche hinterverschlossenen Türen geben.“

Genau dies ist jedoch derzeit geplant, da die direkten Gespräche mit Eckert & Ziegler ineinemNicht-Öffentlichen Teil der Sitzung stattfinden sollen. Die BISS fordert daher auf, diegesamte Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und somit auch die Gespräche mitEckert & Ziegler öffentlich stattfinden zu lassen.

Die BISS unterstützt die Forderung nach einem Moratorium, wenn es hilft neue Erkenntnisse berücksichtigen zu können – wie wiederholt gefordert, den Stresstest.

Diese Erkenntnisse für den Standort Braunschweig-Thune aus dem seit 2013 geforderten Stresstest des Beratungsgremiums der Bundesregierung (ESK) müssen geschaffen werden und die Grundlage für eine Umsiedlung oder andere Handlungsoptionen bilden.

Erst dieses Ergebnis erlaubt eine vernünftige Entscheidung über die Erlaubnis zum Bau einerAtommüll-Verarbeitungshalle neben Wohnen, Schulen und KiTas.

Mit freundlichen Grüßen

BISS e.V.
Dr. Thomas Huk, 1. Vorsitzender
Peter Meyer, 
2. Vorsitzender

Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern

Der Stresstest der ESK: Eckert & Ziegler fällt durch

Im Jahr 2013 führte die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) im Rahmen der Untersuchungen von AKWs und Zwischenlagern einen Stresstest für Eckert & Ziegler durch. Wegen der Nähe zur Wohnbebauung fiel Eckert & Ziegler in Braunschweig als einziger Standort in Deutschland bei dieser Untersuchung durch – obwohl dieser Test nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Gefährdungspotentials auf dem Gelände berücksichtigte. Die fehlenden Aspekte könnten nun in einem weiteren, spezifischen Stresstest begutachtet werden. Bislang ist allerdings der Wille dazu nicht erkennbar.

Nur Bruchteile betrachtet  Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern weiterlesen