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Pressemitteilung 09-11-2014: Erweiterung trotz Risiko

Die Stadt Braunschweig hatte für das umstrittene Thuner Industriegebiet, auf dem mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, ein Restrisikogutachten beauftragt, um dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan einfließen zu lassen, der im Oktober offengelegt werden soll. In einer Pressemitteilung vom 26. August 2014 gab die Stadt bekannt: Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es auch bei Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte ein verbleibendes Restrisiko gibt, das nicht von vornherein als irrelevant abgetan werden kann.

Thomas Huk, 1. Vorsitzender des Vereins, konkretisiert: „Im Gutachten heißt es auf Seite 8 wörtlich, dass im normalen Betriebsablauf das radiologische Risiko eines Anwohners der Braunschweiger Betriebe als größer einzuschätzen ist als das radiologische Risiko eines Anwohners eines Kernkraftwerks. Auch die Gefahr durch den Flughafen wird vom Gutachten bestätigt. Wir halten es für untragbar, einem solchen Standort die Erweiterung zu ermöglichen.“

Genau dies habe die Stadt aber vor, so Huk. Zwar suggeriere die Pressemitteilung vom 26. August einen Erweiterungsstopp, es gäbe aber begründete Zweifel daran. „Die Genehmigungen werden nicht geändert. Vorhandene Anlagen können erneuert werden, wenn damit keine Kapazitäts- oder Produktionserhöhung einhergeht. Bedeutet „Kapazität“ hier dasselbe wie „Umgangsgenehmigung“, kann auch mit dem neuen Bebauungsplan das Mehrhundertfache des Asse-Inventars auf dem Gelände bearbeitet werden.“

Die Stadt schließe lediglich zukünftig Betriebe aus, die der Strahlenschutz­verordnung unterliegen, die alten Firmen dürften aber bleiben: „Die neue Halle könnte als „Modernisierungsbau“ genehmigt werden, auch wenn stark anzunehmen ist, dass sie das Herzstück der nationalen Atommüll­drehscheibe sein soll.“

Huk erläutert, dass die Stadt die Ergebnisse des Gutachtens nicht auf die bestehenden Firmen anwende. „Es bleibt eine Erweiterungsfläche in der Größe zweier Fußballfelder. Und warum auf dem Bestandsgelände die Bebauungsdichte plötzlich auch noch erhöht werden darf (Erhöhung der sog. Grund­flächen­zahl), ist angesichts der vom Gutachten bestätigten Gefährdung nicht einsichtig.“

Thomas Huk stellt der Äußerung von Stadtbaurat Leuer die Formulierung aus dem Gutachten-Entwurf des Ökoinstituts entgegen, in dem es heißt: Die Betriebe am Standort Braunschweig-Thune sind daher als Betriebe anzusehen, die ein zusätzliches Risiko für Anwohner darstellen, das nicht als irrelevant abgetan werden kann [Hervorhebung BISS]. „Das ist im Gegensatz zur Aussage der Stadt eine absolute Aussage, die bedeutet, dass die im Gutachten genannten Aspekte in jedem Fall berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil das Gutachten die tatsächliche Höhe der Genehmigungen nicht betrachtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Ausschöpfung der Genehmigung das vom Standort ausgehende Restrisiko als inakzeptabel gelten muss. Dann wäre der Standort zu schließen.“

Rechtshilfefonds Strahlenschutz (e.V.) ist gegründet!

Finanzieller Rückhalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gesichert

Am heutigen Abend, dem 9. Sepember 2014, wurde der Rechtshilfefonds Strahlenschutz (demnächst e.V. – muss noch beim Notar eingetragen werden) gegründet.

Der Rechthhilfefonds Strahlenschutz (bald e.V.) wird in Zukunft juristische Maßnahmen finanzieren, die den Schutz vor radioaktiver Strahlung verbessern helfen sollen. Zum Beispiel, indem die „Atommülldrehscheibe Braunschweig“ verhindert wird, die die Atomfirmen Eckert & Zielger und GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG gerade anschieben.

19 anwesende Mitglieder beschlossen die Satzung des Rechtshilfefonds Strahlenschutz (e.V.) und wählten ihren neuen Vorstand.

Neuer Vorstand des "Rechtshilfefonds Strahlenschutz (e.V.)"
Neuer Vorstand des „Rechtshilfefonds Strahlenschutz (e.V.)“

 

Vorstand André Huk, Kassenwartin Jutta Beckmann und Schriftführer Hermann Krüger (v.l.) wurden einstimmig gewählt.

Ab jetzt werden die juristischen Maßnahmen vorbereitet.

Es kann los gehen.

Stadt Braunschweig veröffentlicht Inhalte zum Restrisiko-Gutachten

Das Restrisiko-Gutachten wurde von der Stadt Braunschweig beauftragt, nachdem die BISS Rechtsgutachten beigebracht hatte, die eindeutig aussagen, dass die Stadt Braunschweig bei Erstellung eines Bebauungsplanes auch radioaktive Stoffe und deren Nutzung zum Schutz der Bürger beachten muss. In zweiter Instanz hat dies nochmal der von der Stadt eingeschaltete Anwalt Herr Dr. Schiller bestätigt.

Das Restrisiko-Gutachten soll feststellen, welche Risiken nicht durch bereits vorhandene Regelungen abgedeckt werden, damit dieses Restrisiko vom Bebauungsplan abgedeckt werden kann, der gerade für das „Buchler-Gelände“ der Atomfirmen an der Harxbütteler Straße in Braunschweig-Thune erstellt wird. Der Bebauungsplan soll also Regelungen festlegen, die dafür sorgen, dass das vorhandene Restrisiko, das von dem Gelände der Atomfirmen ausgeht, akzeptabel bleibt.

Nun gibt es einen Entwurf dieses Restrisiko-Gutachtens und zugleich auch einen Bebauungsplan, in den das Ergebnis des Restrisiko-Gutachtens bereits eingearbeitet worden sein soll.

Obwohl die BISS bereits festgestellt und begründet hat, dass die Beauftragung des Restrisiko-Gutachtens fehlerhaft ist und ergänzt werden muss, damit zum Beispiel der volle Umfang der Strahlengenehmigung berücksichtigt wird, stellt das Restrisiko-Gutachten auch in der jetzigen Form „nicht irrelevante“ Risiken fest.

In der Pressemitteilung der Stadt wird darauf hingewiesen,

“ … dass es auch bei Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte ein verbleibendes Restrisiko gibt, das nicht von vornherein als irrelevant abgetan werden kann“.

Und um dieses auf ein akzeptables Risiko zu minimieren, wird für die Zukunft festgelegt:

Dem soll der künftige Bebauungsplan Rechnung tragen, indem er aus Gründen der Vorsorge weitere Betriebe oder Anlagen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, bzw. Erweiterungen dieser Art ausschließt.

Das heißt aus meiner Sicht, jetzige „nicht irrelevante“ Risiken bleiben erhalten, aber aus Gründen der Bestandssicherung für die Firmen wird _nur_ eine Erhöhung dieser „nicht irrelevanten“ Risiken für die Zukunft vermieden. Es gibt also keine Verringerung der erkannten und vorhandenen Risiken.

Gemäß der Pressemitteilung der Stadt Braunschweig wird die BISS ebenso wie die IHK (die IHK als „Träger öffentlicher Belange“, und damit auch die Firmen Buchler und Eckert & Ziegler) demnächst über die konkreten Inhalte informiert und dann können wir mehr sagen.

Atomtransporte im Urlaub

Wie der NDR gestern berichtete, werden auf Urlaubsfähren der Stena Line neben Schwedenreisenden auch radioaktive Frachtstücke transportiert. Der Film zeigt, dass bei einem unangemeldeten Dreh vor einem Jahr das Reporterteam ungehindert bis zu den Behältern gelangen konnte; Gefahrstoffkennzeichnung war damals der Gefahrzettel 7c, drei Striche (III).

Dazu muss man wissen: Die Gefahrgutklasse 7 umfasst radioaktive Stoffe und ist prinzipiell in 4 Gruppen aufgeteilt, (I), (II), (III) und spaltbar. Die Gruppe 7c (mit den drei Strichen) darf – je nach Transportkennzahl – zwischen 0,5 mSv/h (Millisievert pro Stunde) und 10 mSv/h (Millisievert pro Stunde) als Höchstwert an der Außenseite strahlen. Um ein Gefühl für die Größenordnung zu bekommen: Der Grenzwert für zusätzliche Strahlung liegt bei Personen der normalen Bevölkerung bei 1mSv/a, also 1 Millisievert pro Jahr.

Diese Transporte wurden genehmigt, es gibt aber genügend Gründe, die dennoch dagegen sprechen. Abgesehen von der Strahlung, die mit zunehmender Entfernung abnimmt, ist dies u.a. die Brandgefahr. Dabei zeigt der NDR-Beitrag sehr deutlich, dass die Liste der Parameter, die bei der Prüfung im Vorfeld einer Genehmigung vorrangig Berücksichtigung finden, verlängert oder ausdifferenziert werden müsste.

Der NDR-Beitrag zeigt offenbar Wirkung: Wie in der Abmoderation gesagt wird, sollen nach diesem Bericht die Transporte auf den Fähren der Stena Line offenbar ab 2015 so nicht mehr stattfinden. Das ist begrüßenswert! Bei uns in Braunschweig fahren aber weiterhin Transporte herum, teils ebenfalls mit der Gefahrstoffkennzeichnung 7c (III). Für diese Transporte gelten dieselben Grenzwerte wie für Castoren. (Ja, das ist korrekt; diese Behauptung war nicht der Grund, warum Eckert & Ziegler gegen die Sendung „Markt“ vorging). Diese Transporte führen regelmäßig durch Wohngebiete – Thune (ständig betroffen), Harxbüttel, Lagesbüttel, Walle… Warum?

„Wunschkiste mit BISS“ zum Nachhören

Wer am 31. Juli die Okerwelle-Livesendung „Wunschkiste“ mit BISS-Mitgliedern verpasst hat oder sie einfach nochmal nachhören möchte, kann das zukünftig hier auf unserer Webseite tun (GEMA-bedingt bis auf die Musik). Wir danken Radio Okerwelle und dem zuständigen Redakteur/Moderator Wolfgang Altstädt für die freundliche Genemigung!

Wunschkiste 01_Jingle

Wunschkiste 02_Vorstellung_Grenzwerte_Musikauswahl

Wunschkiste 03_Engagement_Schlackesteine_undsoweiter

Wunschkiste 04_Atommüll_Medizin_Transporte

Wunschkiste 05_Störfälle

Wunschkiste 06_Unterstützung und Diffamierung

Wunschkiste 07_Ganz Braunschweig ist betroffen_Abluft_Alternativen_Wünsche_Visionen

Wunschkiste 08_Zwischenlagerfrage

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Wunschkiste 10_Veranstaltungen_Rechtshilfefonds