Archiv der Kategorie: Braunschweiger Zukunft

Einladung: Mahnwache / ‚Denk Deine Stadt‘ kommt nach Wenden

Morgen, am Mittwoch 09.08.17 findet um 18:00 Uhr die Vorstellung der Ergebnisse der Veranstaltung ‚Denk Deine Stadt‘ in der Aula des Lessinggymnasiums in Wenden statt.

Aus den Ergebnissen wurden sämtliche der zahlreichen Bürgerfragen, und Anregungen das Nukleargelände in Thune betreffend seitens Verwaltung und Urbanista, dem Veranstalter in einem undurchsichtigen und undemokratischen Prozess unter den Tisch gekehrt.
Das Thema Thune soll bei dieser Veranstaltung offensichtlich nach dem Willen der Verwaltung totgeschwiegen werden.
Bürgerbeteiligung wird hier nur vorgetäuscht und es werden nur Themen behandelt, die nach Gutsherrenart ausgewählt wurden.
Wie viele gelesen haben, wurden jetzt zudem noch im Hinterzimmer seitens Stadtverwaltung und Eckert und Ziegler Entscheidungen getroffen, die hier alle betreffen – zu denen die Bürger trotz Zusage wieder nicht gefragt wurden.

Deshalb treffen wir uns am 09.08.2017 ab 17:15 Uhr an der Wendeschleife am Heideblick 20 in Wenden vor der Veranstaltung zu einer Mahnwache.

Gehen Sie nach der Mahnwache auch zur Veranstaltung!

Fragen Sie die Vertreter der Stadt und Urbanista, wie es um ihr Demokratieverständnis bestellt ist, wenn hier unser zentrales Thema unter den Tisch gekehrt werden soll.

Fragen Sie wie eine gesunde Stadt mit Atommüll neben Schulen denn geplant ist.

Fragen Sie was mit den Anregungen und Fragen passiert ist, fordern Sie Transparenz!

Lassen Sie sich das nicht bieten!

Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe

Zusammenfassung:

Das Gericht bestätigt in der Urteilsbegründung, es „kann angemessen sein, vorhandene Nutzungen auf den Bestand zu reduzieren. Dies setzt jedoch voraus, dass gewichtige Belange auf der anderen Seite dies zwingend erforderlich machen.(S. 21, Abs. 2).

Folgerichtig bemängelt das Gericht, dass sich die Stadt alleine auf das „Restrisikogutachten“ des Öko-Instituts stützt und Feststellungen fehlen, die konkret das Gewicht dieses Belangs belegen. Vielmehr ergäben sich aus dem Risikogutachten „keine Einzelheiten oder belastbare Fakten, die das Risiko eines Schadenseintritts sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Schadensausmaßes beschreiben“. Es hätte „jedenfalls eine Berechnung zu erwartender Werte auf
der Grundlage der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen durchgeführt werden können, aus der sich Maximalwerte einer Strahlenbelastung außerhalb des Betriebsgeländes ergeben könnten
“ (S. 22). „Soweit das Gutachten auf die Ergebnisse des „Stresstests“ der Entsorgungskommission Bezug nimmt, fehlt es ebenfalls an belastbaren konkreten Feststellungen.“ „Weder Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens durch Flugzeugabsturz noch Absehbarkeit eines daraus folgenden
Schadensumfangs werden angesprochen
“. “Ohne die empfohlenen weiteren Schritte der Prüfung […] lässt sich auch für die von der Antragsgegnerin vorzunehmende Gewichtung des Risikos aus dem Stresstest ein Anhaltspunkt für eine konkrete Gefährdung nicht erkennen.“ (S. 23).

Hier wird überdeutlich: Die Stadt darf sogar jede Erweiterung über den Bestand hinaus verbieten, sofern sie begründen kann, dass bereits der derzeitige Zustand im Katastrophenfall eigentlich nicht vertretbare Risiken birgt. Hierfür bedarf es konkreter Belege durch einen Stresstest!  Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe weiterlesen

Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern

Der Stresstest der ESK: Eckert & Ziegler fällt durch

Im Jahr 2013 führte die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) im Rahmen der Untersuchungen von AKWs und Zwischenlagern einen Stresstest für Eckert & Ziegler durch. Wegen der Nähe zur Wohnbebauung fiel Eckert & Ziegler in Braunschweig als einziger Standort in Deutschland bei dieser Untersuchung durch – obwohl dieser Test nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Gefährdungspotentials auf dem Gelände berücksichtigte. Die fehlenden Aspekte könnten nun in einem weiteren, spezifischen Stresstest begutachtet werden. Bislang ist allerdings der Wille dazu nicht erkennbar.

Nur Bruchteile betrachtet  Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern weiterlesen

Doch Atommüll im großen Umfang: Lizenzerneuerung für 1000 Tonnen

Aktuell wurde ein weiterer Baustein für die Stoßrichtung Atommüll in Braunschweig bekannt: Am 16 Februar 2017 erhielt die US-Firma EnergySolutions (die britische Firma, die vor einigen Jahren von EZAG aufgekauft wurde, trägt denselben Namen), die nun als EnergyServices firmiert, von der US NRC (Nuclear Regulatory Commission) eine revidierte Importlizenz für 1000 Tonnen kontaminierten Abfalls.

Der Atommüll soll von Deutschland zur Verbrennung nach Bear Creek in Tennessee verbracht werden. Dadurch wird das Volumen reduziert, die Radioaktivität verschwindet aber nicht. Durch die Aufkonzentration steigt die spezifische Radioaktivität sogar deutlich an. Was übrigbleibt, geht – nun im Verhältnis zum Volumen stärker strahlend – wieder zurück nach Deutschland.

Die Lizenz wurde verlängert bis 2021. Das klingt nicht nach Verzicht oder Verringerung dieses Geschäftsfeldes und macht die öffentlichen Aussagen Eckert & Zieglers, man wolle keine Atommülldrehscheibe errichten, noch unglaubwürdiger.

In der Importlizenz heißt es: „Any contaminated non-combustibles will be returned to the Braunsheig [sic] and Leese Facilities owned by Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH in Germany“ und „Additionally, low level radioactive waste generated during the recovery process will be exported […] for storage or disposal in Germany“. Der Müll kommt zurück zu Eckert & Ziegler.

Quellen:

https://adamswebsearch2.nrc.gov/webSearch2/main.jsp?AccessionNumber=ML17048A402
(Importlizenz)

https://adamswebsearch2.nrc.gov/webSearch2/main.jsp?AccessionNumber=ML17048A393
(Exportlizenz)