Archiv der Kategorie: Umweltministerium

Nachlese: „Jetzt reicht’s!“ – Kundgebung und Bürgerinfos

 

 

 

Ca. 70 Nachbarn, Freunde und weitere Gäste hatten sich in die Dezemberkälte gewagt, um an unserer Kundgebung teilzunehmen und zu verdeutlichen: „Jetzt reicht’s!“ – der Störfall bei GE Healthcare hatte viele aufgestört. Die BISS dankt allen, die sich mit uns die Nasen abgefroren haben!

Anschließend ging es in den voll besetzten Saal des Thuner Bürgerhauses, wo die städtische Bürgersprechstunde mit Herrn Stadtbaurat Leuer stattfand. Angesagt war die Teilnahme weiterer Mitglieder der Stadtverwaltung. Fürs Publikum überraschend waren dann auch zwei Mitarbeiter des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) anwesend. Dabei kamen einige neue Informationen zutage.

Störfall

  • Der Störfall bei GE Healthcare Buchler am 22. November geschah morgens um acht. Im Publikum reagierten nicht nur die Mütter, sondern auch eine Reihe älterer Damen mit Zwischenrufen: „Das ist doch genau die Zeit, in der viele Schülerinnen und Schüler unterwegs sind!“
  • Beim Störfall wurden 21 Megabecquerel Jod-131 freigesetzt. Jod-131 ist ein stark strahlender Stoff mit entsprechend kurzer Halbwertszeit (etwa eine Woche), der besonders für Kinder gefährlich ist und z.B. zu Schilddrüsenkrebs führen kann.
  • Seitens der Mitarbeiterschaft wurden sofort Notfallmaßnahmen ergriffen, nicht erst am nächsten Tag, wie die Braunschweiger Zeitung berichtet hatte. ABER: Diese Maßnahmen erschöpften sich offenbar hauptsächlich im Aufwischen. Dies sei die wichtigste Maßnahme, hieß es. Die Frage nach einem Schließen der Filter bzw. des „Loches“ zur Außenwelt erzielte hingegen nur ausweichende Antworten.
    Es entstand der Eindruck, die Filter könnten entweder überhaupt nicht verschlossen werden oder man hielte dies nicht für eine sinnvolle Option. Beides ist nicht befriedigend.

Schulen

Mehrfach betonten Gäste der Veranstaltung, dass man grundsätzlich eine sofortige Benachrichtigung der anliegenden Schulen wünsche, sobald etwas geschieht, das die tägliche Routine überschreitet (es liegen schließlich sowieso sehr hohe Genehmigungen dafür vor, täglich radioaktive Stoffe in die Luft zu entlassen). Der Hinweis des Ministeriums, es seien ja keine Grenzwerte überschritten worden, überzeugte nicht – schließlich kann schon ein einziges Molekül ausreichen, um eine Krankheit zu induzieren. Deshalb gibt es ja das Minimierungsgebot: Jede vermeidbare zusätzliche Strahlung ist zu vermeiden.

Leider wurde die konkrete Frage, ob man nicht einen „stillen Alarm“ für die Schulen einrichten könne, von Herrn Leuer ans Ministerium verwiesen, das den Impuls missdeutete und rechtlich argumentierte („Es wurden ja keine Grenzwerte überschritten, nur von uns gesetzte Höchstdosen, die als Richtlinien fungieren…“). Die Frage war jedoch ausdrücklich an die kommunale Feuerwehr gerichtet gewesen, als Anregung für die Stadt Braunschweig, kreative Wege zum Umgang mit der schwierigen Lage zu finden, in die die Verwaltung sie seit Jahrzehnten immer tiefer manövriert hat (ein Gast identifizierte dann auch das Verhalten der Verwaltung als zentrales Problem im Zusammenhang mit den Thuner Firmen).

Wir meinen: Schade, dass die Frage nach dem „stillen Alarm“ sofort vom Tisch gewischt wurde: Eine solche Benachrichtigung hätte zumindest dazu führen können, in den Schulen die Fenster zu schließen und eine Regenpause auszurufen, um ggf. zu verhindern, dass Schüler Nuklide einatmen. Das scheint die Verwaltung aber nicht wahrhaben zu wollen.

Störfallanalyse

Eckert & Ziegler hat eine Störfallanalyse erstellt, die vom NMU zur Prüfung an den TÜV übergeben wurde. Bei den Berechnungen für diese Störfallanalyse wurde angenommen, dass alle Gebäude komplett zerstört werden, was zunächst wie eine angemessene, konservative Annahme wirkt. Der sogenannte „Bunker“ jedoch bleibt in diesem Szenario unbeschädigt.

Wir finden: Das klingt ein wenig wie „Die Titanic ist unsinkbar, Fukushima ist sicher und Atomkraftwerke gehen nur alle 10,000 Jahre in die Luft!“ – völlig unglaubwürdig. Wir würden gern die Begründung für die Annahme sehen, dass der „Bunker“ unzerstörbar ist!

B-Plan

Zum aktuell neuesten Bebauungsplan, der demnächst erstellt werden soll, ergab sich nichts Neues. Allerdings kam der ehemals „neue“ (vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für ungültig erklärte) Bebauungsplan einmal mehr zur Sprache. Eine Zuhörerin fragte kritisch, weshalb man denn diesmal glauben sollte, die Verwaltung würde alles rechtssicher gestalten, wenn dies doch schon beim ersten B-Plan behauptet wurde und offensichtlich nicht der Fall war.

Herr Leuer wies darauf hin, die Verwaltung habe gar nicht immer gesagt, alles würde rechtssicher gestaltet; es sei hingegen von Anfang an heikel gewesen mit der Rechtssicherheit, das könne man schon im ersten Aufstellungsbeschluss nachlesen.

Als Anwohner und BISS-Mitglieder fragten sich viele: Wenn von Anfang an klar war, dass die Rechtssicherheit ein Knackpunkt sein könnte, wieso hat die Verwaltung dann auf unseren ausdrücklichen Hinweis hin trotzdem keine tiefgehenderen Analysen vornehmen lassen als nur das Restrisiko-„Gutachten“? Genau dieser Punkt wurde dann nämlich vom Gericht als nicht ausreichend eingestuft. Mit anderen Worten: Man hätte besser schon damals einen echten Stresstest in Auftrag gegeben. Und: Man sollte den BISS-Stresstest diesmal ausführlichst prüfen.

Stresstest

Herr Leuer sagte zwar zu, den BISS-Stresstest von Verwaltungsmitarbeitern lesen zu lassen, fügte aber postwendend hinzu, man würde letztlich der zuständigen Fachbehörde (= dem Umweltministerium) die fachliche Beurteilung überlassen. Und wir wissen: Das Umweltministerium besteht auf der unveröffentlichten Störfallanalyse und pfeift offensichtlich auf unseren öffentlich nachvollziehbaren Stresstest – das kann man nicht anders ausdrücken.

Fazit

Die Diskrepanz zwischen dem Wunsch der Anwohner nach Schutz, Transparenz und sofortiger Information und dem Bedürfnis der Behörden, alles in juristischen Schemata auszudrücken, hätte nicht deutlicher sein können. In privaten Gesprächen wurde später sogar klar: Allein der Gedanke, langfristig die Firmen ein ganz kleines bisschen einzuschränken, erscheint den Aufsichtsbehörden als Verstoß gegen geltendes Recht. Da fragt man sich doch spontan: Wo bleibt das Recht der Anwohnerschaft auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit? Wie kann eine faire Abwägung aller Interessen vorgenommen werden, wenn von vornherein feststeht, dass die Wünsche einer der Parteien überhaupt nicht angetastet werden dürfen?

Trotz dieser offen sichtbaren Umstände verlief die Fragerunde ruhig, auch wenn die Antworten der Verwaltung bzw. des Ministeriums teilweise sehr unbefriedigend blieben und vom Publikum entsprechend kommentiert wurden.

Unterm Strich bleibt die Frage nach einem gemeinsamen Masterplan für Braunschweig: Wohin soll es mit der Stadt gehen? Denn im Falle eines wirklich großen Störfalls wäre die ganze Stadt betroffen. Da hilft auch Herrn Leuers Versuch wenig, das Nukleargelände im Norden nach wie vor als lokales Problem darzustellen: Er sagte sinngemäß, er könne verstehen, dass wir gerne mehr gehabt hätten, aber… Nein, Herr Leuer. Es geht um ganz Braunschweig. Es ist nicht nur unser Problem, sondern auch Ihres. Und das aller Anderen.

 

Aufruf:

Es reicht!
Protestkundgebung vor dem DGH in Thune.

– Freisetzung von Radioaktivität neben Wohnhäusern und Schulen,
– Hinterzimmergespräche und ein ‚dreckiger Deal‘
mit Eckert und Ziegler als sogenanntes Gesamtpaket.
Kein Atommüll neben Schulen.

Mittwoch letzter Woche gab es einen Zwischenfall mit Jod-131 auf dem Gelände, bei dem es eine Freisetzung gab. Laut Angaben des Umweltministeriums wurde der genehmigte (erhebliche) Höchstwert der Emissionen um 40% deutlich überschritten.

Stadt, Bevölkerung sowie Feuerwehr erfuhren dies
erst fast eine Woche später aus der Zeitung.

Am 04.12.2017 ab 17:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Thune, Thunstr. 8a
eine Bürgersprechstunde mit dem Schwerpunktthema neuer Bebauungsplan statt.

Aufgrund derartiger Ereignisse und der damit verbundenen Informationspolitik,
dem nicht vorhandenen Krisenmanagement,
den offensichtlich nicht vorhandenen Sicherheitsmechanismen
(wenn das Umfallen eines Glases schon ausreicht den bereits zu hohen genehmigten Grenzwert zu überschreiten …)

ist das ‚Gesamtpaket‘ der Verwaltung im Hinterzimmer mit Eckert und Ziegler bei dem seitens der Stadt der Strahlenschutz und damit der Schutz der Bevölkerung völlig ausgeklammert werden soll für uns Bürger untragbar und ein Schlag ins Gesicht.

Zeigen wir der Verwaltung, dass es so nicht geht!

Wir treffen uns
am 04.12.17 um 16:30 vor dem Eingang des DGH in Thune,
Thunstr. 8a

zu einer Protestkundgebung.

Kommt zahlreich!

Störfall bei GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG / BISS kritisiert Behörden

– Pressemitteilung –

Freisetzung von radioaktivem Jod über Braunschweig nach Störfall bei GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG – BISS kritisiert Behörden

Am vergangenen Mittwoch kam es nach Aussage der Braunschweiger Zeitung, die sich ihrerseits auf das Niedersächsische Umweltministerium bezieht, zu einer Freisetzung radioaktiven Jods über Braunschweigs Norden. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) kritisiert fehlerhaftes Krisenmanagement.

„Weder die Bevölkerung noch die Stadt oder die Feuerwehr wurden über den Störfall informiert, und gemessen wurde offensichtlich auch nicht. Das ist angesichts der Gefährlichkeit des Stoffes in Sichtweite eines Schulzentrums unzumutbar“, stellt BISS-Sprecher Peter Meyer klar.

Meyer weiter: „Ein „Schnapsglas“ radioaktives Jod-131 kippt um. Es hätte auch die Menge eines Weizenbierglases sein können – was dann? Radioaktives Jod-131 löst Schilddrüsenkrebs aus. Die Schnapsglasmenge entkommt über die Abluft, sodass nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch Menschen außerhalb der Atomfirmen mit hoher Wahrscheinlichkeit radioaktive Partikel einatmen. Es wird 40 % mehr Radioaktivität frei als für einen Tag genehmigt ist. Aber zum Glück zeigen Berechnungen Tage später, dass niemand zu Schaden gekommen sein kann – wirklich? Ist es nicht wissenschaftlich erwiesen, dass jede zusätzliche Strahlung gefährlich ist? Und wieso wird offenbar nur berechnet und nicht gemessen? Warum erfahren wir erst Tage später davon? Was muss denn noch passieren – wie kann man hier so sorglos mit unserer Zukunft umgehen?“

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz stellt Fragen:

Wieso führt das simple Umfallen eines Glases zu einer Freisetzung in die Umwelt? Wieso ist nicht prozesstechnisch sichergestellt, dass bei solch einem Störfall die Grenzwerte für die Umgebung der Atomfirmen zwingend nicht überschritten werden können?

Diese Fragen sind brisant, weil das Niedersächsische Umweltministerium im Zuge der Überprüfung der Strahlengenehmigung der Nachbar-Nuklearfirma Eckert & Ziegler sinngemäß behauptet: „Nur ein Millionstel des Inventars kann bei einem Störfall überhaupt freiwerden. Das ist prozesstechnisch sichergestellt und über die Störfallanalyse von Eckert & Ziegler nachgewiesen.“ Diese Aussage erscheint fragwürdig, wenn nicht einmal eine Menge, die einem Schnapsglas entspricht, zurückgehalten werden kann.

Plot der Unfall Ausbreitungswolke; Darstellung radioaktiver Fallout; Braunschweig, OpenStreetMap Karte
Ausbreitungswolke / Darstellung radioaktiver Fallout

Der „Worst Case“ Stresstest der BISS hingegen zeigt deutlich, dass bereits bei Freisetzung eines Tausendstels der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler eine 20 km lange und mehrere hundert Meter breite Abluftfahne entsteht, aus der sämtliche Bewohner sofort evakuiert werden müssten.

Der aktuelle Vorfall zeigt, dass es in Braunschweig bei Störfällen keine Vorwarnzeit gibt, dass die Atomfirmen in Braunschweig ihre Sicherheitsprozesse augenscheinlich nicht vollständig beherrschen und eine Evakuierung im Störfall nicht früh genug durchgeführt werden könnte.

Stutzig macht die BISS auch der Hinweis, der Störfall habe bei drei Mitarbeitern zu erhöhten Personendosen geführt, die „Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung für strahlenexponierte Personen“ seien jedoch nicht überschritten worden.

Meyer erklärt: „Diese Grenzwerte für strahlenexponierte Personen liegen 20fach über dem Wert für normale Bürger. Beim 40fachen dürfen die Mitarbeiter ihrer Arbeit auf Dauer nicht mehr nachgehen. Wir können nur hoffen, dass die Personendosen der Mitarbeiter diese Werte nicht erreicht haben.“

Die Bürgerinitiative fordert die Berücksichtigung des von ihr vorgelegten „Worst Case“ Stresstests bei der Überprüfung der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler. Dieser Stresstest aktualisiert und erweitert die Berechnungen der Entsorgungskommission des Bundes von 2013.

Die BISS betont nachdrücklich: Der Standort Braunschweig-Thune, mitten im Wohngebiet, neben Schulen, KiTas und Jugendzentrum ist definitiv nicht als Nuklearstandort geeignet. Das hat der aktuelle Störfall ein für alle Mal bestätigt.

BISS e.V.

Koalitionsvertrag: Aus für den Nuklearstandort Braunschweig?

EDIT 26.11.2017: Dieses Schreiben ging auch in Form eines Offenen Briefes an die Niedersächsische Große Koalition sowie an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stefan Weil.

Koalitionsvertrag: Chance für Braunschweig

Im Abschnitt „Umwelt“ des Koalitionsvertrages für den neuen Niedersächsischen Landtag haben SPD und CDU unter Punkt 10 Folgendes beschlossen: Die Funktionsfähigkeit der Behälter, Gebäude und technischen Anlagen für zwischengelagerten atomaren Müll aller Klassen in Niedersachsen soll zyklisch überprüft, und Mängel sollen unverzüglich beseitigt werden. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Braunschweig begrüßt diese Bekräftigung des eigentlich Selbstverständlichen und erwartet eine schnelle und konsequente Umsetzung.

In Braunschweig-Thune gibt es ein Nukleargelände, das offensichtlich unter Punkt 10 des Koalitionsvertrages fällt: Dort wird über längere Zeit atomarer Müll gelagert und in diesem faktischen Zwischenlager liegen gravierende Mängel vor.

  1. 1. Im Fall auslegungsüberschreitender Vorfälle ist eine rechtzeitige Evakuierung praktisch unmöglich.
    Die Anlage grenzt an Wohnbebauung (40 m) und liegt gegenüber einem Schulzentrum. Die Evakuierungszone ist aufgrund der Höhe der Umgangsgenehmigung so groß, dass eine erfolgreiche und rechtzeitige Evakuierung undurchführbar erscheint, zumal nicht einmal spezifische Planungen existieren. Berechnungen, die dem offiziellen Stresstest der Bundesregierung folgen, machen deutlich, dass die Freisetzung von einem Tausendstel der Genehmigung zu Strahlendosen führen kann, die eine Evakuierung in bis zu 20 km Entfernung möglich machen (siehe BISS-Stresstest).


  2. Eine Genehmigung für die Konditionierung für Dritte existiert offenbar nicht. Eine abenteuerliche „Herleitung einer Befugnis“ aus einer Genehmigung einer Vorgängerfirma zur Rücknahme eigener Produkte trägt nicht. Wie viele Jahre will das NMU noch nach einer Genehmigung suchen und solange so tun, als ob es eine gäbe?
  3. Es liegt eine nicht rechtskonform erteilte Umgangsgenehmigung in unglaublicher Höhe vor,
    die ohne die rechtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilt wurde. Dadurch würde bei einem Terroranschlag oder einem sonstigen auslegungsüberschreitenden Vorfall eine Evakuierung eines Großteils der Stadt Braunschweig notwendig. Da diese in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich wäre, drohen extreme Gesundheitsfolgen für große Teile der Bevölkerung.

  4. Die Abluftgenehmigung entspricht nicht dem Minimierungsgebot.
    Die erlaubte Abgabe an bestimmten radioaktiven Nukliden ist extrem hoch, übersteigt die tabellarischen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung um ein Vielfaches und berücksichtigt die Summenformel nicht; vgl. https://www.biss-braunschweig.de/?p=11932.

Die Konsequenz aus dieser Gemengelage kann nur lauten:

  1. Evakuierungsplanung auf Grundlage eines echten Stresstests
    Auf Basis eines Stresstests, der diesen Namen auch verdient, müssen die Risiken und Folgen grenzüberschreitender Szenarien (insbesondere eines Absturzes eines vollgetankten Großflugzeuges) endlich auch offiziell festgestellt, umgehend Maßnahmen zur Schadensminderung getroffen und die Evakuierung geplant werden. Die BISS hat der Stadt Braunschweig und dem Umweltminister einen Stresstest vorgelegt, der in zwei Szenarien die Folgen der Freisetzung von 1% bzw. 0,1% der Umgangsgenehmigung betrachtet. Diese Stresstest-Berechnungen sollten zwingend geprüft und entsprechend berücksichtigt werden.

     

  2. Die weitere Konditionierung für Dritte muss umgehend unterbunden werden,
    sofern nicht unverzüglich eine gültige Genehmigung hierfür vorgelegt wird. Verantwortlichkeiten für eine jahrelang erfolgte Duldung sind zu klären.
     
  3. Die Umgangsgenehmigung ist zu widerrufen
    und auf den rechtskonform erteilten Bruchteil von 1 % der derzeitigen Genehmigungshöhe zu begrenzen.
     
  4. Die Abluftgenehmigung ist auf die Maximalwerte der Strahlenschutzverordnung zu verringern,
    und zwar unter Beachtung der Summenformel und des Minimierungsgebotes.

Die Koalition wird sich an ihrem selbst formulierten Anspruch messen lassen müssen.

Angesichts der Sachlage schlagen wir vor, statt einer zyklischen Überprüfung für den Standort Braunschweig-Thune einmalig festzustellen, dass dieser Standort vollständig ungeeignet ist und verlagert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen,
BISS e.V.