Archiv der Kategorie: EZN

Aufruf:

Es reicht!
Protestkundgebung vor dem DGH in Thune.

– Freisetzung von Radioaktivität neben Wohnhäusern und Schulen,
– Hinterzimmergespräche und ein ‚dreckiger Deal‘
mit Eckert und Ziegler als sogenanntes Gesamtpaket.
Kein Atommüll neben Schulen.

Mittwoch letzter Woche gab es einen Zwischenfall mit Jod-131 auf dem Gelände, bei dem es eine Freisetzung gab. Laut Angaben des Umweltministeriums wurde der genehmigte (erhebliche) Höchstwert der Emissionen um 40% deutlich überschritten.

Stadt, Bevölkerung sowie Feuerwehr erfuhren dies
erst fast eine Woche später aus der Zeitung.

Am 04.12.2017 ab 17:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Thune, Thunstr. 8a
eine Bürgersprechstunde mit dem Schwerpunktthema neuer Bebauungsplan statt.

Aufgrund derartiger Ereignisse und der damit verbundenen Informationspolitik,
dem nicht vorhandenen Krisenmanagement,
den offensichtlich nicht vorhandenen Sicherheitsmechanismen
(wenn das Umfallen eines Glases schon ausreicht den bereits zu hohen genehmigten Grenzwert zu überschreiten …)

ist das ‚Gesamtpaket‘ der Verwaltung im Hinterzimmer mit Eckert und Ziegler bei dem seitens der Stadt der Strahlenschutz und damit der Schutz der Bevölkerung völlig ausgeklammert werden soll für uns Bürger untragbar und ein Schlag ins Gesicht.

Zeigen wir der Verwaltung, dass es so nicht geht!

Wir treffen uns
am 04.12.17 um 16:30 vor dem Eingang des DGH in Thune,
Thunstr. 8a

zu einer Protestkundgebung.

Kommt zahlreich!

Zwischenfall: Freisetzung von Jod-131 in Thune

[aktualisiert 29.11.: Pressemitteilung des NMU mit den widersprüchlichen Aussagen, die erlaubte Tagesdosis sei um 40 % überschritten worden, es bestünde aber keine Gefahr]

Zwischenfall mit Freisetzung von Jod-131 in Thune: Genehmigte Tagesabgabe um ca. 40 % überschritten. Und die Bevölkerung erfährt davon erst fast eine Woche später aus der Zeitung.

http://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article212670753/Zwischenfall-mit-radioaktivem-Jod-in-Thune.html

„Bei der Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG in Thune hat es am Mittwoch vergangene Woche einen Zwischenfall bei der Produktion von Kapseln mit radioaktivem Jod-131 für die medizinische Schilddrüsentherapie und -diagnostik gegeben. Das teilte das niedersächsische Umweltministerium gestern mit.

Demnach wurden etwa 40 Milliliter radioaktiv belastete Flüssigkeit verschüttet. Die Produktion sei sofort eingestellt und der betroffene Bereich unter Einhaltung aller erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen dekontaminiert worden. Die Firma habe das Ministerium fristgerecht informiert.

„Über die Raumabluft kam es zu einer Freisetzung von Jod-131 an die Umgebung“, so Pressesprecherin Sabine Schlemmer-Kaune. „Dabei wurde die mit der Genehmigung festgelegte Tagesabgabe um cirka 40 Prozent überschritten.“ Ausbreitungsberechnungen hätten jedoch keine nachweisbaren Messwerte für die Umgebung ergeben. „Eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt besteht nicht“, so Schlemmer-Kaune.“

Man hat in der Umgebung offenbar nicht gemessen, sondern nur Ausbreitungen berechnet. Das mutet angesichts einer tatsächlichen Freisetzung sehr seltsam an. Da fällt es schwer, der Aussage Glauben zu schenken, dass keine Gefahr bestanden habe.

In dieselbe Kerbe stößt der Hinweis, die Grenzwerte „für strahlenexponierte Personen“ seien nicht überschritten worden: Diese Werte liegen deutlich höher als die Grenzwerte für Personen der „normalen“ Bevölkerung.

Es wird Zeit, den BISS-Stresstest zu berücksichtigen, der aussagt, was bei einem größeren Störfall passiert.

Koalitionsvertrag: Aus für den Nuklearstandort Braunschweig?

EDIT 26.11.2017: Dieses Schreiben ging auch in Form eines Offenen Briefes an die Niedersächsische Große Koalition sowie an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stefan Weil.

Koalitionsvertrag: Chance für Braunschweig

Im Abschnitt „Umwelt“ des Koalitionsvertrages für den neuen Niedersächsischen Landtag haben SPD und CDU unter Punkt 10 Folgendes beschlossen: Die Funktionsfähigkeit der Behälter, Gebäude und technischen Anlagen für zwischengelagerten atomaren Müll aller Klassen in Niedersachsen soll zyklisch überprüft, und Mängel sollen unverzüglich beseitigt werden. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Braunschweig begrüßt diese Bekräftigung des eigentlich Selbstverständlichen und erwartet eine schnelle und konsequente Umsetzung.

In Braunschweig-Thune gibt es ein Nukleargelände, das offensichtlich unter Punkt 10 des Koalitionsvertrages fällt: Dort wird über längere Zeit atomarer Müll gelagert und in diesem faktischen Zwischenlager liegen gravierende Mängel vor.

  1. 1. Im Fall auslegungsüberschreitender Vorfälle ist eine rechtzeitige Evakuierung praktisch unmöglich.
    Die Anlage grenzt an Wohnbebauung (40 m) und liegt gegenüber einem Schulzentrum. Die Evakuierungszone ist aufgrund der Höhe der Umgangsgenehmigung so groß, dass eine erfolgreiche und rechtzeitige Evakuierung undurchführbar erscheint, zumal nicht einmal spezifische Planungen existieren. Berechnungen, die dem offiziellen Stresstest der Bundesregierung folgen, machen deutlich, dass die Freisetzung von einem Tausendstel der Genehmigung zu Strahlendosen führen kann, die eine Evakuierung in bis zu 20 km Entfernung möglich machen (siehe BISS-Stresstest).


  2. Eine Genehmigung für die Konditionierung für Dritte existiert offenbar nicht. Eine abenteuerliche „Herleitung einer Befugnis“ aus einer Genehmigung einer Vorgängerfirma zur Rücknahme eigener Produkte trägt nicht. Wie viele Jahre will das NMU noch nach einer Genehmigung suchen und solange so tun, als ob es eine gäbe?
  3. Es liegt eine nicht rechtskonform erteilte Umgangsgenehmigung in unglaublicher Höhe vor,
    die ohne die rechtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilt wurde. Dadurch würde bei einem Terroranschlag oder einem sonstigen auslegungsüberschreitenden Vorfall eine Evakuierung eines Großteils der Stadt Braunschweig notwendig. Da diese in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich wäre, drohen extreme Gesundheitsfolgen für große Teile der Bevölkerung.

  4. Die Abluftgenehmigung entspricht nicht dem Minimierungsgebot.
    Die erlaubte Abgabe an bestimmten radioaktiven Nukliden ist extrem hoch, übersteigt die tabellarischen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung um ein Vielfaches und berücksichtigt die Summenformel nicht; vgl. https://www.biss-braunschweig.de/?p=11932.

Die Konsequenz aus dieser Gemengelage kann nur lauten:

  1. Evakuierungsplanung auf Grundlage eines echten Stresstests
    Auf Basis eines Stresstests, der diesen Namen auch verdient, müssen die Risiken und Folgen grenzüberschreitender Szenarien (insbesondere eines Absturzes eines vollgetankten Großflugzeuges) endlich auch offiziell festgestellt, umgehend Maßnahmen zur Schadensminderung getroffen und die Evakuierung geplant werden. Die BISS hat der Stadt Braunschweig und dem Umweltminister einen Stresstest vorgelegt, der in zwei Szenarien die Folgen der Freisetzung von 1% bzw. 0,1% der Umgangsgenehmigung betrachtet. Diese Stresstest-Berechnungen sollten zwingend geprüft und entsprechend berücksichtigt werden.

     

  2. Die weitere Konditionierung für Dritte muss umgehend unterbunden werden,
    sofern nicht unverzüglich eine gültige Genehmigung hierfür vorgelegt wird. Verantwortlichkeiten für eine jahrelang erfolgte Duldung sind zu klären.
     
  3. Die Umgangsgenehmigung ist zu widerrufen
    und auf den rechtskonform erteilten Bruchteil von 1 % der derzeitigen Genehmigungshöhe zu begrenzen.
     
  4. Die Abluftgenehmigung ist auf die Maximalwerte der Strahlenschutzverordnung zu verringern,
    und zwar unter Beachtung der Summenformel und des Minimierungsgebotes.

Die Koalition wird sich an ihrem selbst formulierten Anspruch messen lassen müssen.

Angesichts der Sachlage schlagen wir vor, statt einer zyklischen Überprüfung für den Standort Braunschweig-Thune einmalig festzustellen, dass dieser Standort vollständig ungeeignet ist und verlagert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen,
BISS e.V.

Das Abluftproblem

Während das Umweltministerium in Hannover noch nach Jahren die Genehmigungen überprüft, wird dem aufmerksamen Beobachter schnell klar: Nicht nur die 2000-Stunden-Regelung, sondern auch die Genehmigung für Radioaktivität in der Abluft sind haarsträubende Fehlentscheidungen.

Die 2000-Stunden-Regelung (siehe hier: https://www.biss-braunschweig.de/?p=6379) ist bundesweit einmalig und erlaubt am Zaun der Braunschweiger Nuklearfirma Eckert & Ziegler Strahlendosen, die 14,5-mal so hoch sind wie am Atomlager Gorleben. Dieser Skandal wurde inzwischen in der Öffentlichkeit wahrgenommen, sodass Eckert & Ziegler im Rahmen des „Gesamtpaketes“ in Zukunft auf diesen unhaltbaren Zustand verzichten will. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen erfahren: Es liegt Radioaktivität in der Luft. Mit anderen Worten: Auch mit der Abluft liegt Einiges im Argen.

Die Abluftgenehmigung für den Nuklearstandort neben Schulen und Wohnhäusern erlaubt die Emission von radioaktiven Stoffen in erheblichem Maße – und dieses Problem ist noch weitaus gefährlicher als die Direktstrahlung am Zaun, denn: Bürger*innen können mit der Abluft aus der Nuklearfirma auch noch in größerer Entfernung mit radioaktiven Stoffen belastet werden. Offizielle Quellen betonen hierbei die besondere Gefahr, die durch das Einatmen von Radionukliden ausgehen kann (Inhalation).

Hier ein paar Eckdaten zum Braunschweiger (Ver-)Strahlungsproblem:

  • hohe Sondergenehmigung
  • fehlende Begründungen und Berechnungen
  • Nichtanwendung der Summenformel

Im Einzelnen:

  • Eckert & Ziegler stößt täglich über 900.000 Kubikmeter Abluft über die Schornsteine aus.
  • Die Genehmigungen erlauben hierbei bei verschiedenen Nukliden (u.a. radioaktives Jod-131, Tritium und das besonders gefährliche Americium-241) ein Vielfaches(!) dessen, was in den Tabellenvorgaben der Strahlenschutzverordnung vorgesehen ist. Das betrifft die Emissionen über das gesamte Jahr und darüber hinaus in Stoßzeiten Spitzenwerte, die ein Mehrhundertfaches(!) über den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung liegen.Die Begründung für diese hohe Genehmigung wurde uns trotz mehrfacher Nachfrage nicht genannt. Das bedeutet u.a.: Die vorgeschriebene Berechnung für die Ausbreitung der Nuklide wurde uns nicht zur Verfügung gestellt. Hierfür sind nur zwei Gründe denkbar: Entweder wird die Begründung verheimlicht oder existiert ganz einfach nicht.
  • Das Problem mit den hohen Abluftgenehmigungen für einzelne Nuklide wird noch einmal verschärft, da die Summenformel der Strahlenschutzverordnung nicht berücksichtigt wird. Was hat es mit dieser Summenformel auf sich? Sie besagt, dass die (Radio-)Aktivität für alle in der Abluft vorhandenen radioaktiven Stoffe (Radionuklide) zusammen nicht höher sein darf als der in der Tabelle der Strahlenschutzverordnung angegeben Wert eines einzelnen Nuklids.Ein Beispiel kann das verdeutlichen: Laut Strahlenschutzverordnung ist der Abluft-Grenzwert erreicht, wenn in einem Kubikmeter Luft 100 Becquerel (Bq) Tritium vorhanden sind. Sollte noch ein anderer radioaktiver Stoff (Radionuklid) hinzukommen, so wäre der Grenzwert überschritten. Das Hinzukommen eines weiteren Radionuklids ist also nur zulässig, wenn die Strahlenbelastung durch Tritium reduziert wird.Wenn die Strahlenbelastung von Tritium um 50% reduziert wird – von 100 Bq auf 50 Bq -, so kann ein weiteres Radionuklid mit bis zu 50% seines Tabellenwertes in der Abluft vorhanden sein. Wird nicht reduziert, so würde mit dem weiteren Nuklid der Grenzwert überschritten.Diese Begrenzung durch die Summenformel wird jedoch in der Abluft-Genehmigung der Braunschweiger Nuklearfirmen nicht erwähnt. Dadurch addiert sich die radioaktive Belastung durch die verschiedenen radioaktiven Stoffe. Die potentielle Strahlenbelastung wird erheblich erhöht.

Wir fragen:

  • Wie konnte es passieren, und wie kann man rückgängig machen, dass für die Braunschweiger Nuklearfirma Eckert & Ziegler Sondergenehmigungen für die Direktstrahlung und auch die Abluft erteilt wurden, welche eine erhöhte Strahlenbelastung erlauben und sogar die vorgegebenen Höchstwerte der Strahlenschutzverordnung deutlich überschreiten?
  • Wie konnte es passieren, und wie kann man zukünftig verhindern, dass die Behörden dies genehmigten und hierbei die sensible Lage, die sich durch die enge Nachbarschaft zur Wohnbevölkerung und Schulen und Kitas ergibt, ignorierten?

Die Nähe zu Wohnhäusern, Schulen und KiTas ist besonders brisant, da eigentlich das Minimierungsgebot gilt. Jede vermeidbare Strahlung ist zu vermeiden. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt hierzu aus, „dass die Strahlenexposition auch unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte oder Richtwerte zu reduzieren ist“.

Der Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat offenbar angenommen, dass das Minimierungsgebot in Braunschweig Anwendung findet – es ist schließlich geltendes Recht! So konnte es passieren, dass der Richter der Stadt Braunschweig untersagte, sich mit den täglichen Emissionen von Nuklearfirmen zu beschäftigen – bei Berücksichtigung des Minimierungsgebotes, so offenbar die Logik, müsse ja nichts mehr minimiert werden.

Tatsächlich bietet sich aber ein ganz anderes Bild. Die Sondergenehmigungen für die Abluft und Direktstrahlung lassen nur einen Schluss zu: Das Minimierungsgebot wird in Braunschweig ignoriert.

Zwischenlager im Stadtgebiet!? Wir wehren uns!

Unglaublich, aber wahr: Die Verwaltung der Stadt Braunschweig im Einklang mit großen Teilen der (Rats-)Politik wollen in Braunschweigs Norden auf Strahlenschutz verzichten und wissentlich ein Zwischenlager für radioaktive Substanzen neben Schulen und Wohnhäusern dulden.

Am Dienstag fällt im Rat der Stadt (Platz der Deutschen Einheit 1, zwischen Dom und Schlossplatz) die Entscheidung, wenn mit dem sogenannten Aufstellungsbeschluss das Ziel des neuen Bebauungsplanes festgelegt wird. Das ist die entscheidende Weichenstellung – für gesundes Wohnen oder für ein großes Nukleargelände mit hohen Genehmigungen, nicht zuletzt für die Abluft.

Die BISS wird im Rat sein und braucht EUCH – seid dabei und zeigt, dass Ihr das nicht wollt.

Datum:    Dienstag, 07.11.2017
Zeit:         16.30 Uhr (die Ratssitzung beginnt deutlich früher,
.                aber wir treffen uns um halb fünf vor dem Sitzungssaal –
.                im Zweifel einfach die Treppe hochgehen!
Ort:          Rathaus Braunschweig, Platz der Deutschen Einheit 1,
.                38100 Braunschweig

Kind und Kegel sind willkommen! Es geht um Braunschweigs Zukunft.

Diesmal ist es wirklich wichtig.

Eure

BISS e.V.